Über die Entsorgung des Frank Sacco

Dr. med. Rolf Reitis,  hausärztlicher Internist und Psychotherapeut, www.frank-sacco.de über sein Alter Ego: Frank Sacco       nachr.: Verteiler

Über die Entsorgung des Frank Sacco.

Ein offener Brief an die unten angegebenen Verteiler

Stand: ca. Februar 2020

Über die Einführung religiös bedingter Schäden  in die Psychiatrie

 Mobbing, Hörverlust, schwere Körperverletzung, ja seine endgültige „Entsorgung“. Das sind die Stationen meines Alter Ego Frank Sacco. Wollen Sie Dr. Reitis „umbringen“, so dann auch die notdienstlich herbeigeholte Ärztin Dr.  Gebers am 10. Oktober 2011 in Richtung etablierte Psychiatrie. „Das hätte tödlich enden können“, so auch die Röntgenassistentin mit Hinweis auf den lädierten Halswirbel. Immerhin nahmen etliche Behörden mein mögliches Ableben durch gegen meinen schriftlich erklärten Willen aufgezwungene Neuroleptika in Kauf. Dass Neuroleptika potentiell tödlich wirken, besonders bei über 60-jährigen, steht in den Beipackzetteln. Ich war zu Beginn der  Einnahme über 60.

Meine „Verbrechen“:  Ich wies und weise der etablierten Psychiatrie ihren größten Kunstfehler seit 1945 nach:  Die Abschiebung von Patienten, die eine  Angst vor Strafen im Jenseits angeben. Sie werden zum Klerus abgeschoben. Höllenangst will man als Diagnose nicht in der Psychiatrie, Angst vor großen Plätzen ist als Diagnose bekömmlicher. Die lässt man als im ICD zu. Dabei ist sie nach Eugen Biser, Karl Jaspers und Eugen Drewermann die anerkannt größte Angst des Homo sapiens. Ja die auf diese Weise Erkrankten kommen heute „durch alle Ritzen“, so in der Die Zeit vom  31.3.2010. Ex-Bischöfin Käßmann schreibt über das zurzeit herrschende Gottesbild: Es habe etwas „ungeheuer Beängstigendes“ für Kinder. Sie bekommen ungeheure Angst. Höllenangst treibe sie in Erkrankungen mit „tief existentiellen Ängsten“. Die evangelische Kirche untersuchte zum Kirchentag ca. 10.000 Kinder. Näheres unten  im Text.

Was der deutsche Staat diesbezüglich noch nicht „weiß“: Religion darf nicht krank machen. immerhin ist sie wissenschaftlich eine Illusion. Kardinal Marx entschuldigte sich dann auch bereits im Namen der katholischen Kirche bei den von Höllenangst Betroffenen. „Buße“ habe man als Kirche  zu tun. Gegen meine Initiative der Abschaffung des Höllendogmas traf ich leider auf heftige Gegenwehr katholischer Gläubiger. Sollte deren lebenslange Askese in Demuth, sollte deren Streben nach einem gottesfürchtigen Leben  so ohne ein besonderes Geschenk bleiben? Der Heilige Thomas von Aquin hatte  ja gesagt, das Schönste für die Heiligen im Himmel sei, bei Jesu Foltern der Sünder in der Hölle zusehen zu dürfen. Soweit zum Thema Sadismus bei streng  Gläubigen. Er ist – nach Freud – Ersatz für einfachen Sex.

Über den analytischen Grund dieses Kunstfehlers, nämlich eigene, allerdings verdrängte religiöse Ängste beim Therapeuten, schrieb ich ein Buch: Die Neurose Sigmund Freuds als Kollektivneurose, BoD. Freud fiel in diverse Ohnmachten. An dieser Angstneurose  müsse gearbeitet werden, so Freud. Das tat ich. Die Angst Freuds ist identisch mit der  Angst der heutigen Psychiatrie. Nota bene: Von dieser ihrer Angst merken Psychiater nichts, da sie Situationen strikt vermeiden, die dieses Gefühl auslösen könnten. Sie meiden in Therapien  das Thema Religion, müssten sie dann ja Patienten vor dem Klerus (und deren „Gott“)  in Schutz nehmen. Auch in Psychologie heute vom Juli 2010 steht es: Hinsichtlich religiöser Fragen würden Therapeuten von ihren Ängsten dominiert. Ja man habe auf dem Sektor keine wirkliche Ausbildung. Doch wie immer: Hier gibt es Ausnahmen. Nun, liebe dortige Kollegen: Religiöse Ängste sind immer unnötige Ängste: Sie werden von Menschen, von Klerikern gemacht. 2009 schickte ich der Bundesärztekammer und der DGPPN, der Dachorganisation der sprechenden Medizin  meine Arbeit „Psychoanalyse der Evangelischen und Katholischen Religion und der heutigen Psychiatrie“ mit meiner Forderung: Gespräche mit Patienten über ihre fundamentalistische  Religion – statt Neuroleptika und Elektroschocks bei Schäden durch diese Religion.  Das Kesseltreiben begann. Man sann auf Rache. Doch ein Zuviel an dieser Emotion  raubt, wie man sieht,  den Verstand – und das besonders, wenn es um Religion geht.

Teil 1: Die Niedersächsische Ärztekammer

Zunächst lockte man mich über den  Juristen der Niedersächsischen Ärztekammer, Ass. jur. XX, zu einem „Gespräch“ am 17.11.2009 in meine Kammer. Dort  überfällt man mich als den so in die Falle geratenen mit einer psychiatrischen, illegalen  Begutachtung (!) durch den Hannoveraner Psychiater Dr. YY und die angereiste Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. GG, Psychotherapeutin. Die Begutachtung fand in Öffentlichkeit (Zeuge) statt! Gleich zu „Beginn“,  wie es im Protokoll des XX heißt,  wurde mir  eröffnet, es gehe jetzt um meine „gesundheitliche“ Eignung zum Arztberuf. „Ärzte“ wurden sich „Sorgen“ über mich machen. Doch die „Sorgen“ waren andere. Eine Belehrung, die Aussage verweigern zu dürfen, erfolgte nicht. Wenig später unternahm die  Kammer  eine wissentliche Lüge im Amt: Eine Begutachtung meiner Gesundheit sei gar nicht geplant gewesen. Erst „während“ des Gespräches, so der NiZzA, sei der Verdacht auf eine psychische Erkrankung aufgekommen. Dem widerspricht das Protokoll. Am Ende vereinbarte die Vizepräsidentin ausdrücklich  Schweigepflicht für den Abend, denn hier wurden  ja, im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung,  intimste medizinische Dinge meines  Lebenslaufes ausgefragt.

Der denkwürdige Tag endete mit einer schon im Vorfeld festgelegten Diagnose, dem Verdacht einer „sensitiven paranoiden Persönlichkeitsstörung“, ICD10: F60.0. Das entspricht nach Wikipedia einem Zuviel an Misstrauen. Doch an welcher Stelle ist mein Misstrauen in die Psychiatrie, meine Kammer  und die Amtskirchen nicht sehr angebracht und irgendwo auch sehr überfällig?  Auch ist diese „Störung“ regelhaft mit einem sozialen Abstieg assoziiert. Der liegt nicht vor. Ass. jur. XX unternimmt dann eine erneute, wiederum schriftliche  Lüge: Nach Rücksprache mit GG habe man keine Schweigepflicht (!) vereinbart. Ich verlangte Mitte 2019 von der damaligen Nds. Gesundheitsministerin Dr. RR als Aufsicht, das genannte Dreiergespann unverzüglich aus den Ämtern zu entlassen. Solche Personen haben in einer Ärztekammer nichts verloren. Das gilt speziell für ein Verfahren einer illegalen Verrückterklärung eines nach Angaben nicht nur seiner Hausärzte psychisch völlig gesunden Hausarztes. Der anwesende, Öffentlichkeit darstellende Pastor CC hatte XX als Lügner entlarvt und mir die ausdrückliche Schweigepflicht schriftlich bestätigt. „Ärztekammer – Lügenkammer“ schrieb ich der Ministerin. Noch  hüllte sie sich in Schweigen wie auch ihre Nachfolgerin BB.

Unter strengster Schweigepflicht stehend informierte die Kammer widerrechtlich an Art. 1 GG vorbei am 19.11.2009 die Approbationsbehörde NiZzA über ihre bösartig konstruierte Gefälligkeitsdiagnose. Ich müsse psychiatrisch genauestens untersucht werden. Auf Nachfragen (Einschreiben / Rückschein) bei GG und dem Psychiater, ob man Schweigepflicht vereinbart habe, erhielt ich (vielsagend) keine Antwort.

Die vorgebrachten Argumente des Psychiaters, die ihn eine Psychose annehmen ließen, waren kompletter Unsinn. Es gäbe „Wiederholungen“ auf meiner Internetseite. Sogar Bilder würden sich wiederholen!  Das spreche für Wahn. Ich hätte behauptet, die Amtskirchen seien fundamentalistisch. Ja, das hatte ich. Sie behaupten es inzwischen selber. Und ich bewies meinem Untersucher diesen Fundamentalismus ad hoc über Power-Point. Jede Religion, die Kindern mit ewigen  und üblen Strafen droht, ist fundamentalistisch.

YY weiter: Ich hätte die evangelische Kirche angezeigtDas spreche für Wahn. Aber muss man sexuelle und seelische Grausamkeiten nicht zur Anzeige bringen? „Unrecht gewinnt O Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt“, so Brecht zu diesem Thema. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe „ja gar nicht gewusst, was sie habe antworten sollen“, so der Gutachter! Ja ist dies meine Schuld? Ich hatte (erst nach vergeblicher Abmahnung) besagte Anzeige aufgesetzt.
Was klagte ich an? Man hatte begonnen, bereits 4-jährigen evangelischen Kindern (!) das Abendmahl zu geben, so in der Hamburger evangelischen Kita Bisenort.  Das „für dich am Kreuz vergossen zur Vergebung deiner Sünden“ ist für kleine Kinder ebenso ungesund wie das Trinken von an einem Kreuz vergossenen Blutes. „Ekel“ geben diese Kinder an (Unterlage liegt hier vor). Diese unerlaubte Schuldzuschreibung, Pastor Traugott Giesen schreibt von unser aller angeblichen  „Mittäterschaft“ an der Kreuzigung Jesu,  ist krankmachend, besonders für Kita-Kinder. Sie sind per Gesetz schuldunfähig und eben keine Mörder. „Ich fühle mich wie ein ganz böser schlechter Mensch“, sagt ein Kind, als man ihm diese „Schuld“ gab (in Klinke, Febr./März 2010). Nach meiner Anzeige ruderte meine Kirche zurück: Erst ab 9 Jahren sollte es das Abendmahl geben, und erst nach einem Vorgespräch mit den Eltern.  Auch hatte ich angemerkt, dass die Amtskirchen mit dem Satz: „Alle Deine Gerichte sind gerecht“, Gewalt entgegen § 131 StGB verherrlichen oder verharmlosen. Der Holocaust Sintflut ist wie jeder Holocaust ein abscheuliches Verbrechen, auch am Gott, den man in Gotteslästerung hier quasi als Lehrmeister Hitlers hinstellt.  Bischöfin Käßmann schreibt den Erziehern: „Wir sollten die Geschichte so erzählen, wie es die Bibel tut.“ Die Amtskirchen stellen hiermit den Gerechtigkeitssinn der Kleinen auf den Kopf. Das tat man auch in Braunau am Inn. Die Folgen eines solchen Verstoßes gegen § 131 StGB sind uns allen bekannt. Geistliche,  die  biblische Sintflut als gerechten Akt predigen, haben durch Auschwitz nichts gelernt. Und es sind Straftäter.

Die Bundesärztekammer in Gestalt GG pflichtete mir in meiner Kirchenkritik dann Gott sei Dank  bei. Wegen der Verbrechen der Kirchen an Kindern sei sie aus der katholischen ausgetreten! Ja sie benutzte hier das Wort „Grausamkeiten“. Gott sei Dank. Ich war rehabilitiert. Mein Misstrauen war begründet. Meine Kirchen- und Psychiatriekritik war doch keine Verrücktheit. Aber: Dieses Statement nahm der Protokollführer XX trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht in sein Protokoll auf. Es passte nicht ins Konzept der Ärztekammer. Eigenartig ist: Warum erklärte der Psychiater GG nicht auch einer paranoiden Persönlichkeitsstörung verdächtig? Nun, sie hatte nur unter der Hand fundamentale  Kirchenkritik geübt. So etwas ist Ärzten in der BRD erlaubt.

YY weiter: Kindern Pornografie zu zeigen, das sei doch „wesentlich schlimmer“, als ihnen eine ggf. persönliche ewige Feuerhölle vor Augen zu führen. Er vertuscht hier in Einklang mit der etablierten Psychiatrie die Kirchenbedingtheit schwerster  Erkrankungen, auf die uns Käßmann explizit mit dem Statement hinweist, das Dogma Hölle würde Leiden mit  „tief existentiellen Ängsten“  bei Kindern auslösen. Ja, er könne es „sicher ausschließen“, dass ein Kind allein durch das Höllendogma erkranken könne. Ein solcher Unsinn kommt dabei heraus, wenn man als Psychiatrie der verursachenden Kirche die kausale Behandlung religionsbedingter Erkrankungen überlässt. Auf meine Nachfrage, ob YY zu dieser seiner These der Harmlosigkeit der Androhungen jenseitiger Foltern die notwendigen Untersuchungen vorweisen könne, kam ein deutliches „Nein“ der  Ärztekammer. Die Psychiatrie  hat diesbezüglich nichts in  den Händen. Ich müsse wegen der Anzeige „stationär“, polterte der Psychiater.

Unter begreiflichem Schock stehend  musste ich meiner Kammer von einem „Arbeitsunfall“ berichten. Dieser „Unfall“ im Jahr 1970 war eine Übertragung während meiner Famulatur auf einer geschlossenen Psychiatrie. Ich machte eine aufklärende Psychoanalyse. Danach war er wieder gesund. Das glaubte mir der Gutachter nicht. Auch die Tatsache, dass man Persönlichkeitsstörungen bzw. Psychosen prinzipiell nicht analysiert, überging er geflissentlichEr war davon besessen, mir Schaden zufügen. Und er hatte damit Erfolg.
Die Kirchen dürfen in der BRD nach § 241 StGB nicht grausam sein. Sie dürfen  Kinder nicht bedrohen und damit „verstören“. Dass sie gerade das unternehmen, gibt Bischof N. Schneider schriftlich zu. Gewisse Sünder seien des höllischen Feuers schuldig, so Schneider. Ein solches, nach Tilmann Moser millionenfach stattfindendes  Krankmachen von Kindern gibt die Religionsfreiheit schon seit Weimar nicht her. Die Europäische Menschenrechts – Konvention untersagt den Kirchen,  Erkrankungen, also  Sacco-Syndrome zu bewirken. Überhaupt fehlt der Bibel die Unterschrift ihres „Verfassers“. Juristisch ist sie daher Makulatur. Sie sei ein „orientalisches Märchenbuch“, so Friedrich der Große. Sie mache nach ihrem Wortlaut krank, so Eugen Drewermann zu mir.

Hier jetzt die eigentlichen Gründe für meine Verfolgung durch den deutschen Staat:

 Ich hatte als hausärztlich tätiger  Internist und Psychotherapeut zunächst arztintern  auf den größten Kunstfehler der Psychiatrie seit 1945 hingewiesen: Das Abschieben Erkrankter mit kirchen- bzw. religionsbedingten Leiden zu den Verursachern dieser Krankheiten, zu Kirchenvertretern. Damit werden Schwerstkranke aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem ausgeschleust zu im Glauben befangenen, dazu noch dogma-verpflichteten und nach eigener Aussage völlig überforderten medizinischen Laien. Das ist unärztlich, gilt aber als das heute gängige „State of Art“. Auf diesen Skandal hinzuweisen, kostete mir beinahe sein Leben. Denn meine psychiatrischen „Kollegen“ wehrten sich mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Doch nicht genug: Die Geistlichen stellen dazu noch eine schreckliche Fehldiagnose: „Vom Teufel besessen“ seien diese Patienten (Zeitung Die Zeit vom 31. 3. 2000). In ihrer Vielzahl kämen sie heute  „durch alle Ritzen“! Diese Fehl-Diagnose ist für die Patienten äußerst unbekömmlich! Sie führt zu etlichen Suiziden der angeblich „Besessenen“. Sie macht noch einmal mehr krank. Und immerhin zahlen diese Erkrankten monatlich ihrer Krankenkasse einen Beitrag für eine optimale medizinische, d. h. ärztliche  Betreuung  – und nicht für eine Teufelsaustreibung.

Dass der christliche Glaube Kinder und Erwachsene krank macht, darauf weisen uns etliche Geistliche, Bischöfe, ja sogar Papst Benedikt ausführlich hin, wohingegen die etablierte Psychiatrie, allen voran YY, Gegenteiliges behauptet. Papst Benedikt schreibt: Es gebe bei Kindern „empfindliche Seelen“, die man schnell aus der Höllenangst herausholen müsse. Bei anderen, unempfindlicheren  Kindern, er nennt sie Dickhäuter,  „müsse“ man aber „draufschlagen“, so seine Weisung  an seine Kollegen in „Salz der Erde“. Doch wenn ein Geistlicher schlägt, ob nun mechanisch oder verbal, ist es fürs Kind, als wenn Gott es schlägt. „Schläge im Namen des Herrn“ – das ist ein Film über ehemalige Heimkinder. So ein Kind ist dauerhaft geschädigt. Und wer sagt einem Geistlichen, ob ein Kind unempfindlich ist, sodass sich ein Draufschlagen wirklich lohnt? Ein Dickhäuter kann sehr dünnhäutig sein.  Kann man sich da auch einmal irren? Kann ein  Papst irren?

Ich kreierte zum allergrößten Ärgernis in der Psychiatrie einen neuen Namen für die Diagnose eines Religionsschadens: Das Sacco-Syndrom. Die vorbestehende, auch fachärztlich boykottierte  „ecclesiogene Neurose“ des Gynäkologen (!) Schätzing hatte sich gegen die Phalanx der Psychiater nicht durchsetzen können. Ich fand, sie sei auch etwas zu eng gefasst. Denn nicht nur Neurosen, auch Psychosen, Depressionen, Autismus, Süchte und ADS  können religionsbedingt über Gott-Ängste entstehen. Und  nicht nur in der  Kirche, der Ecclesia, auch in der Synagoge und in der Moschee  wird man krank bis hin zur Selbstaufgabe, ja bis zur Selbsttötung  gemacht. Das Sacco-Syndrom ist die häufigste psychische Erkrankung überhaupt. Das ermittelte Paul Tournier. Religionen sind halt einmal Systeme von Grausamkeiten, so Nietzsche. Ja schon im Mutterleib kann man Autist werden. Den „spannendsten Teil seiner Entwicklung“ hat man dort schon hinter sich, so die Embryologen. Man fühlt intrauterin, wie die Mutter sich fühlt. Birger Sellin gesundete von seinem Autismus, indem er seine  religiösen Ängste  in seinem Buch „ich will kein inmich mehr sein“ formulieren konnte: Die Angst vor seinem Gott und dessen Feuer. Er war im Jahr 1995 Gast  bei Günther Jauch  in der Sendung Stern-TV. Auch die namhafte Autorin Alice Miller schreibt über psychisch bedingten Autismus.

Ex-Bischöfin Käßmann berichtet im  Kinder-Buch „Wie ist es so im Himmel“ sogar von Erkrankungen mit  „existentiellen Ängsten wie bei Luther“ bei Kindern, entstanden  durch die gängige kirchlich-dogmatische Androhung jenseitiger Feuerstrafen. Hier hält sich die Psychiatrie beide Ohren zu. Doch es ist noch ärger: Existentielle Ängste sind lt. Definition Ängste vor einem Versterben. Mit der Priester-Erfindung Hölle missbrauchte Kinder haben dagegen  Angst vor dem Leben: Dem Leben nach einer sog. Auferstehung. Dem Leben  in ewiger Folter in einem Ort namens  Hölle. Der Schweizer Hürlimann spricht hier von einem KZ. Käßmanns Tröstung der Kleinen auf Seite 116, Jesus habe den Schlüssel zur Hölle. Ihr „Niemand wird dort ewig schmoren…“, greift bei Kindern deutlich zu kurz. „Niemand wird dort schmoren“, muss es heißen. Gerade vor diesem Schmoren haben Kinder ja Angst. Mit einem Trick macht die Pastorin  den ihr anvertrauten Kleinen die Verbrenn-Hölle schmackhaft: Die Kinder würden ja schon wollen, „dass Gerechtigkeit kommt wie im Märchen: die böse Stiefmutter verbrennt…“ Es gehe bei der Sache Hölle „um den Gerechtigkeitssinn der Kinder“. Was denn mit Hitler werden solle? Damit macht sie ihnen die Hölle schmackhaft. Doch kann man heute, nach Auschwitz,  ein Lebendig – Verbrennen von Menschen, seien es auch Stiefmütter oder gar Sünder, vor Kindern als gerechte Handlung bezeichnen? Anscheinend ja.

Doch es gibt auch Gegenteiliges zu lesen: Richter hätten wir auf Erden genug gehabt, so im Buch „Gottestäter“ des  Mönches Meinrad Dufner vom Recollectiohaus. Dort wird nahezu ausschließlich das Sacco-Syndrom behandelt. Wir sehen aber: Es gibt auch liebenswerte Kleriker, die Gott so sehen wie ich und meine Schwester. Die studierte Theologie.  „Es gibt kein Richten, allerhöchstens  ein Richtig – Machen“, sagt sie. Eugen Drewermann schreibt mir, dem ärztlichen Spezialisten hinsichtlich ecclesiogener Erkrankungen: „Ich denke wie Sie.“ Der Höllenglaube sei ein Thema für die in der BRD zuständigen Minister! Nun, hat Drewermann eine sensitive paranoide Persönlichkeitsstörung? Muss er „stationär“?

Ja, vermittelt man überhaupt heute noch den Glauben an eine Hölle? Ja. Er ist als Glaubensgewissheit feststehendes  Dogma, bekräftigt der deutsche Papst: Wer als Kleriker dagegen sei, versündige sich gegen den Heiligen Geist. Die Konsequenzen sind jedem Gläubigen klar.  Hölle ist Thema zahlloser Kirchenlieder. Kinder glauben sie wörtlich.  Käßmanns Nachfolger im Amt der EKD-Leitung, Bischof N. Schneider, schreibt im Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“ unseren Kindern, gewisse Sünder kämen nach einem „Richterspruch“ Jesu in sein ewiges Feuer. Diese Botschaft Jesu sei „verstörend“. Ich zeigte Schneider nach Abmahnung  an, da dem Kleriker ein Richterspruch nicht vorlag. Man darf als Religionsvermittler Kinder nicht derart verstören, indem man ihnen die Option eines persönlichen Dauerverbrennens mitteilt. Zugegeben: Man spricht kaum noch von der Kanzel über die Hölle. Doch jedes Konzentrationslager muss thematisiert werden.  Speziell hier, hier in Deutschland. Schneider begeht die Schamlosigkeit der Störung der Totenruhe Jesu. Er stellt Kindern den definitiv toten und damit wehrlosen Nazarethaner als einen Super-Hitler dar. Die Anzeige wurde in Lüneburg  unter AZ: 5101 Js 1579/20 bearbeitet. Urteil:  Schneider darf Kinder krank machen.

Ja, darf man nach Auschwitz den Holocaust Sintflut noch als gerechte Tat eines strafenden Gottes hinstellen? Nein. Doch Käßmann macht selbst das: Man müsse Kindern die Geschichte so erzählen, „wie es die Bibel tut“. Also als Holocaust (griechisch: Brandopfer). Der Schöpfer-Gott habe gesagt: „Das will ich alles auslöschen!“. Wahrscheinlich war Käßmann damals dabei. Die Menschen hätten angefangen, „böse“ zu sein. Nun, Strafe muss da anscheinend sein. Gott sei doch „richtig zornig“ gewesen, weiß Käßmann. „Das kennst Du doch auch, so einen Zorn, oder?“, fragt Käßmann die Kleinen.  „Wenn du das Legohaus… einfach vor Wut kaputt machen möchtest, weil etwas nicht klappt…“ Welche Vergleiche zieht sie hier! Käßmann lehrt unseren Kita-Kindern, dass Zorn einen Holocaust durchaus legitimiert. Damit legitimiert sie indirekt Hitler. Sie outet sich uns hier als selbsternannte Gotteslästerin. In einem Interview in der Die Welt am Wochenende sagt sie, wer Gewalttaten religiös dekliniere, sei ein Gotteslästerer. Hier dekliniert sie Gewalt religiös. Überhaupt ist die  Hölle als ewiges Folter-Lager eine Idee des Klerus – und nicht die eines uns Menschen liebenden Gottes. Auch den gottfabrizierten Holocaust Sintflut gibt es nur als Wunschgedanken beim Klerus. Man will mit der Story Kindern Angst machen. Mit Erfolg: Für Kinder habe der Gott der Flut „etwas ungeheuer Beängstigendes“, weiß die Ex-Bischöfin.  Angst ist hier das Geschäft. Besonders ungeheure Angst vor einem Ungeheuer, den man Gott zu nennen wagt. Dagegen schloss der Psychiater YY es am 17.11.2009 in einem Wahn oder einer wissentlichen Unwahrheit befangen sicher aus, und das erwähnte ich bereits, dass ein Kind durch eine Veranschaulichung von Höllenfoltern krank werden könne. Käßmann beweist ihm das Gegenteil.  Angst vor dem Jenseits zu machen, ist übrigens ein „Geschäft“ der Kirche, so Bischof N. Schneider im Der Spiegel 43/2014. Ich zeigte ihn wegen geschäftsmäßigem Terrorismus an. Doch wer sonst schreibt so eine Anzeige?

Die angesprochenen Erkrankungen im Sacco-Syndrom kommen heute sogar „durch alle Ritzen“, weiß der Klerus. (Anlage Nr. 3). Unsere Psychiater „wissen“ es nicht. Sie verdrängen das. Teils würden die Überwiesenen  in der Psychiatrie als „austherapiert“ gelten.  Der Pfarrer zu Eltz bettelt quasi um eine „interdisziplinäre“ Zusammenarbeit. Vergeblich. Er stellt dann eine fatale, für die Patienten sehr unbekömmliche  Fehldiagnose: „Vom Teufel besessen“ seien die Überwiesenen. Diese Verhältnisse sollen so bleiben, so Prof. Leuzinger-Bohleber. Sie dürfen nicht bleiben.  Gespräche mit Patienten über Religionsschäden in der Psychiatrie seien „verpönt“, so M. Lütz, Chefarzt einer katholischen Psychiatrie und Autor. Warum? Man habe schlechte Erfahrungen mit Religion gemacht. Ja man negiert die Existenz eines Sacco-Syndroms nahezu flächendeckend – ganz im Stile des Kammerpsychiaters YY. Man kann nicht einmal spezifische Fortbildungen über das Thema vorweisen. Ja das schlichte „Denken fehle“ hier, gibt man offen zu (Zeitung Die Zeit vom 31.3.2000). Statt klärender Gespräche mit Patienten über den (nach Freud) Wahn Religion, gibt es heute Neuroleptika. Die Folge ist eine Fülle von Nebenwirkungen. Und die sog. Drehtürpsychiatrie. Und die ist ausgesprochen kostenintensiv.

Die Drohungen der Kirchen sind nota bene, was sie verharmlosend  verlauten lassen,  keine Warnungen: Denn der, vor dessen Ewigkeitsfoltern sie „warnen“, also ein Jesus von Nazareth, der lebendige Chef der angeblich bereits funktionierender Hölle, ist lt. Amtsanwältin Kieninger von der Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. keine „existente Person“ (AZ 260 UJs 1098/14) und lt. Oberstaatsanwältin Markworth, Hannover, keine „lebende Person“ (AZ NZS 1181 U Js 10703/19). Ein Jesus steht den Kirchen als Folterknecht  heute nicht mehr zur Verfügung. Er verstarb nach Feststellung des Deutschen Staates  definitiv und endgültig am Kreuz. Ein Wunderglaube, hier der an eine Auferstehung von den Toten, darf weder in der Jurisprudenz noch in der Medizin als existent gelten.  Und wenn sich der Klerus schon  Auferstandene ausdenkt, müssen die sich hier auch benehmen. Es ist unbekannt, dass eine Mumie, denn das Christentum entlieh der Not gehorchend den Auferstehungsglauben von den Ägyptern, schon jemals von ihrer Seele abgeholt wurde. Als Jesus starb, hatte man einen toten Gott. Was sollte man auch mit ihm anfangen? Ein toter Gott kann nicht in einem Jenseits und von Ewigkeit zu Ewigkeit foltern. Doch tot ist tot, so das heutige Machtwort des Staates in Richtung Amtskirchen. Endlich kann die Bevölkerung ihr „Nein“ zum ausgedachten Jesus der Amtskirchen aussprechen wie in Brechts „Maßnahmen gegen die Gewalt“, siehe Internet.

Religionsfreiheit, so die Europäische Menschenrechts – Konvention Abs. 9,  bedeute gerade nicht die Freiheit für die Kirchen,  über Höllenängste Kinder lebenslang sterbenskrank zu machen. § 241 StGB (Bedrohung)  und § 131 StGB (Verharmlosung einer Straftat)  schränken die Religionsfreiheit überdeutlich ein, so der Tenor dieser Konvention. Zudem ist ein Verstoß gegen § 241 StGB, auch ohne dass es Opfer gibt, eine Straftat. Fazit: Es braucht eine Religionsreform. Diese, auch von mutigen Geistlichen wie Eugen Biser heute immer öfter geforderte Reform, wird jedoch von zwei lügenden Behörden und einer angstbesetzten Psychiatrie boykottiert. Nota bene: Diese ihre Angst merken Psychiater nicht. Wer aus Prinzip nie einen Ertrinkenden rettet, hat auch keine Angst vor einem eigenen Ertrinken bei so einer Rettung.

Teil 2: Das Gefälligkeitsgutachten in den Psychiatrischen Kliniken Lüneburg.

Der Kammerpsychiater YY schaltete am geltenden Gesetz vorbei die Behörde NiZzA ein. Es ist dies der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung. Der NiZzA wiederum ordnete am 10.2.2010 unter Androhung eines Approbationsentzuges eine psychiatrische Untersuchung an bei Dr. MM, Psychiatrische Kliniken Lüneburg.  Und die Begründungen waren plötzlich völlig  andere als die von YY. Die dortigen Juristen hatten wohl erkannt, wie konstruiert die Gründe des YY waren.

Es sei ein „polizeiliches Ermittlungsverfahren zur Gefahrenabwehr“ (!) gegen mich gelaufen. Dieses war jedoch schon im Sommer 2009 (!) eingestellt worden! Ich war nach langen, verdeckt geführten Ermittlungen des LKA völlig unschuldig. Die diesbezügliche, wirklich bösartige Anzeige eines Dr. S. sei „unsachlich“ gewesen,  so der Ermittler RR der Polizeiinspektion Celle.  Ich hatte dem katholischen Sozialpädiatrischen Zentrum in Celle eingedenk des Falles  Birger Sellin geschrieben: Sellin wurde aus einer Angst vor der Hölle Autist. Er schrieb ein Buch darüber: „ich will kein inmich mehr sein“. Der am SPZ  angestellte Psychotherapeut S. rächte sich: Ob Sacco Waffen hätte, fragte er die Polizei.  S. wollte mich demnach als Gefahr für sein Leben darstellen. Er habe auf  meiner  Internetseite den Namen „Andreas“ in einer Bildunterschrift entdeckt. Und er heiße ja auch Andreas. Man erwog schon damals meine „Begutachtung“.  Ja sogar den „Amokläufer von Winnenden“ erwähnte  S. in seiner damit scharfgemachten Anzeige. Eine derartige Bezichtigung kann tödliche Auswirkungen haben, wenn bei einem überraschenden Zugriff des SEK etwas Unvorhersehbares geschieht,  so ein Kriminalhauptkommissar. Ein solcher Fall ging durch die Presse.

Die zweite „Begründung“ des NiZzA: Ich würde als ein Frank Sacco eine Internetseite betreiben und dort ein Sacco Syndrom vorstellen („in etwa Höllenangst“). Auch so etwas gilt also einer Behörde als kranker Wahn. Der Name Sacco steht seit 2007 auf der Rückseite meines Personalausweises. Er wurde 2007 und 2008 der Kammer schriftlich gemeldet. Das ging jedoch im Rahmen einer Digitalisierung in der Kammer unter.

Gegen meinen erklärten Willen, denn die Vorwürfe waren nichtig, wurde ich zu der anberaumten Untersuchung gezwungen. Die Behörde erpresste mich mit der Androhung des Berufsentzuges.

MM schrieb dann ein eindeutiges, dazu noch illegales Gefälligkeitsgutachten – ganz im Sinne von YY und der Approbationsbehörde NiZzA. Sie stellte aber eine völlig andere Diagnose: „sensitive paranoide Psychose“. Das bedeutet: sichere Schizophrenie bzw.  Realitätsverkennung der äußeren Wirklichkeit, an der der Patient trotz des Beweises des Gegenteils festhält. MM setzte also noch einen drauf. Und dies, obgleich sie sich am Ende ihrer zweitägigen Untersuchung noch völlig  unschlüssig zeigt,  so im Protokoll Stentzler, der mitgenommenen Zeugin. Sie habe zu wenige Fremdanamnesen.  Nun, die hatte ich reichlich in Form von auch ärztlichen Attesten mitgeführt. Doch MM wollte nur eines davon ansehen. Das meiner Hausärztin Süllentrup. Die schloss wie auch die anderen Ärzte eine Persönlichkeitsstörung  bei mir sicher aus. Süllentrup kennt mich seit seinem 5. Lebensjahr!! Doch MM verschwieg den Inhalt des Attestes, dieser Fremdanamnese.

Ausführlich legte ich MM den Kunstfehler der Psychiatrie dar, Kirchenkranke zum verursachenden Klerus abzuschiebenAuch das verschwieg die Gutachterin. Dass man das flächendeckend tut, bewies ich MM über ein ihr vorgelegtes Interview in der Zeitung Die Zeit vom 31. 3. 2010. Mein Misstrauen in die Psychiatrie sei „paranoid“, schreibt sie jedoch in ihrem  Gutachten für den NiZzA. Ich würde querulatorisch anmuten. Ich könne meine Selbstüberschätzung nicht kritisch reflektieren. Dabei kannte sie meinen IQ. Und: Die Beurteilung falle ihr schwer. Sie habe noch nach diesen zwei Untersuchungstagen (!) zu wenig Material, um zu einem eigenen Urteil kommen zu können. Auch bespricht MM ihr „Gutachten“ noch mit  Ihrem Chefarzt, Dr. SS. Das durfte sie nicht. Hier brach sie ihre Schweigepflicht. Meine Vermutung: SS wird das Gutachten manipuliert, scharf gemacht haben. Und MM gibt als Untersucherin (!) eine Medikamentenauflage. Bei einem völlig Gesunden! Der nicht eine einzige Beschwerde angab! Das ist ein weiterer Skandal. Zu allem Übel verwertet MM  unerlaubt einen dazu noch falschen, vom Chefarzt korrigierten  Inhalt eines uralten Arztbriefes aus der Zeit meiner Psychoanalyse. Dessen Aufdruck:  „Vertraulich! Dieser Brief darf weder dem Patienten noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden!“ Auch hier machte sie sich strafbar. Art. 1 GG Würde verbietet Behörden die Einsicht in die intimste Privatsphäre von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. Auch gibt es ein grundgesetzlich festgeschriebenes Briefgeheimnis. Derartige hoheitliche Eingriffe müssen einer Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es ist ein Verbrechen, sich als Psychiatrie einen Kritiker über eine Maßnahme zu entledigen, die in mundtot macht oder ihn gar gänzlich aus dem Weg zu räumen vermag.

Ja, man wurde in meinem Fall so richtig kriminell: Der NiZzA ließ mich gegen meinem schriftlich erklärten Willen (!)  entsprechend dem Gutachten  von 2010 bis 2014 kontrolliert mit Neuroleptika behandeln. Der Fall ist einmalig in der Medizingeschichte seit 1945. Ich musste einen Psychiater benennen: Ich wählte Dr. K. aus Hannover. K. wurde durch die Umstände der Rettung der Approbation gezwungen, mir Neuroleptika zu verordnen. Diese Erpressung empfand er als „Unverschämtheit“ des NiZzA, eine „Einmischung“ in seine Therapiehoheit. Doch der NiZzA kontrollierte ihn. Das alles endete in Katastrophen, ja an meinem Beinahe-Versterben. Es kam zu  Sekundenschlaf beim Autofahren. Ich klagte über ständige Übelkeit bis mittags. Gewichtsverlust stellte sich ein. Verwaschene Sprache bis mittags. Ein vorbestehender Gehörschaden verschlimmerte sich eklatant. Bei einem hypotonen Kollaps in meiner Praxis zog ich mir eine Plexusparese des rechten Armes zu. Mit dem Hals war ich ohnmächtig auf ein Waschbecken geprallt. Nach einem Jahr Krankengymnastik verblieb eine Restsymptomatik. Sogleich wurde auf Drängen der Notärztin Dr. Gebers noch am 10. Oktober die neuroleptische Dosis reduziert. Gesunden darf man diese Mittel auf gar keinen Fall  geben. Sie wirken dort als Gifte. Gebers war es auch, die mir 2014 zum Absetzen der Medikation riet: Warum er „das Zeug“ überhaupt nehme. Von 2014 bis 2019 ließ der NiZzA die außerordentliche „Gefahrenquelle“ Sacco dann trotz der strengen Auflage MM´s in  Ruhe. Man glaubte selbst nicht, dass er eine Gefahr für seine Patienten darstellen könne.

Teil 3: Die Approbationsbehörde NiZzA ab 2019

Die Begründung des NiZzA zu dem endgültigen Entzug meiner Approbation jetzt im Jahr 2019: Ich wurde von der Behörde für eine „gemeine Gefahr“ für meine Patienten gehalten. Man sei gezwungen, hier wegen Gemeingefährlichkeit „zur Gefahrenabwehr“ tätig zu werden und habe dabei „hoheitliche Aufgaben“ zu erfüllen. Das Herstellen einer solchen Gefahr ist nach § 323c StGB tatsächlich eine Straftat. Somit seien, so der Trick des NiZzA, meine Persönlichkeitsrechte lt. Grundgesetz aufgehoben. Was machte mich in den Augen der Behörde so gefährlich?  Hier die wirklich skurrilen „Begründungen“:

 

  1. Ich würde mich in von mir angegeben 20 Minuten (also in „5 %“ (!) meines Arbeitstages) mit Patienten über die von ihnen angegebenen Jenseitsängste unterhalten! Das dürfe ich nicht. Ich hätte zwar dadurch, soweit man wisse,  noch keinen Patienten geschädigt. Das könne aber noch kommen! Der NiZzA verlangt hier im Jahr 2019 von mir als  Psychotherapeuten, mich dem eklatanten Kunstfehler der in Sachen Religionsschäden taubstummen Psychiatrie anzuschließen. Kirchenkritiker fordern seit Jahren, dass dem psychischen (metaphysischem) Missbrauch unserer Kinder endlich der gleiche Stellenwert zugesprochen wird wie dem sexuellen. Doch die Psychiatrie blockiert dieses Vorgehen.
  2. Ich hätte michwiderrechtlich, und das ist die Straftat einer falschen Berufsbezeichnung,  als Psychotherapeut ausgegeben. Doch ich bin (!) nach einem Schreiben der Bundesärztekammer (!) aus 2019 ein Psychotherapeut. Ich zeigte sich in Reaktion selbst wegen falscher Berufsbezeichnung an. Staatsanwältin Dr. Augstein: Ich sei unschuldig. Ich sei Psychotherapeut. Es sei eben keine (!)  Berufsbezeichnung.
  3. Ich hätte keine Ausbildung zum Psychotherapeuten und dürfe daher nicht psychotherapeutisch tätig werden.  Doch, ich  habe – und ich darf. Ich habe das Fach auf der Universität Hamburg mit Prüfungsabschluss erlernt. Ich rechnete arbeitstäglich etliche Psychotherapieziffern ab. Zur Klärung zeigte ich mich selbst an. Staatsanwalt K., Hannover: Es gebe keine Gesprächsausschlüsse für Ärzte. Ich sei damit keine Gefahr.
  4. Ich hätte auf mich aufmerksam gemacht! Nein, ich machte pflichtgemäß, dem Hippokratischen Eid verpflichtet, auf einen schwerwiegenden Kunstfehler aufmerksam.5. Ich hätte im Rahmen einer Akteneinsicht beim NiZzA vor zwei Juristinnen (DD und EE) eine „klare“ Grenzverletzung auf sexuellem Gebiet vorgenommen und meine Verletzung der Grenze nicht einmal bemerkt! Das bestärke den NiZzA in Gestalt ihrer Leiterin FF in der Ansicht, mir müsse als schwer psychisch Kranken die Approbation entzogen werden.

Ich hatte den zwei Juristinnen des NiZzA lediglich  meine Bücher vorgestellt, die sich zwangsläufig auch  mit den Auswirkungen der rigiden Sexualnorm von Kirchen, also mit Sexualität befassen. Ich zeigte mich nach diesem Vorwurf  der leitenden Juristin FF selbst wegen sexueller Belästigung an, da sie es nicht tat. Mit diesem Schachzug hatte sie nicht gerechnet. Dr. Augstein, Staatsanwältin Hannover, ermittelte sorgfältig: Ich hatte die Grenzen der befragten Damen nicht verletzt, ja sie nach deren Aussage nicht einmal „belästigt“. Augstein weiter: FF,  die den Vorwurf im Vorsatz konstruiert hatte, sei bei dem Gespräch ja auch gar nicht anwesend gewesen!

  1. Ich hätte mich als Frank Sacco bezeichnet. Nun, es ist mein zweiter Name! Er ist auf meinem Personalausweis seit 2007 eingetragen! Nachweislich habe ich mich  2008 erneut mit diesem Namen bei der Kammer über Frau A. Schulz eintragen lassen. Bei der Umstellung auf Digitalisierung der Arztnamen wurde der Arzt Frank Sacco später einfach vergessen.
  2. Ich würde zu viele Strafanzeigen schreiben.Das spreche für Wahn. Um das zu klären,  schrieb ich der Staatsanwältin Dr. Augstein, Hannover, sie möge meine dortigen Anzeigen auf ihre Berechtigung prüfen und sich bei Auffälligem melden. Sie fand anscheinend nichts  Entsprechendes.
  3. Ich hätte unaufgefordert meinen Lebenslaufdem Zweckverband zugesandt. Ich hatte in diesem Schreiben, nachrichtlich an diverse Institutionen, auf meine Misshandlungen durch meine Kammer und den NiZzA hingewiesen.

Von einer Gefahr bleibt also nichts übrig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bei Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht führend ist, wurde hier gröblich, teils mit Vorsatz verletzt. Und es reicht auch nicht im Ansatz, und das verstehen sogar medizinische Laien, die vorgeschlagene und stattgehabte Neuroleptika-Gabe zu rechtfertigen. Selbst Psychosen kann man durch Gespräche heilen, so C. G. Jung in seiner Doktorarbeit über die „Psychologie“ der Psychosen. Nur bei hohem Leidensdruck (der Patienten! Nicht der Psychiatrie!) sind Neuroleptika indiziert, so Psychiatrie-Chefarzt M. Lütz im Buch  „Irre! Wir behandeln die Falschen“. Der Titel des Buches spricht für sich – insbesondere im vorliegenden Casus. Im Buch kritisiert Lütz die etablierte Psychiatrie. Sogar recht massiv. Ist er daher ein therapiebedürftiger Psychotiker?

Im Gegenteil: Eine wirkliche Gefahr stellen die etablierte Psychiatrie, die Nds. Ärztekammer und der NiZzA dar. Sie sind eine Gefahr für mich und für die Patienten mit einem Sacco-Syndrom. Ich müsse wohl ggf. wieder unter „kontrollierte Medikation“, so die Behörde Ende 2019. Sie zwang mir eine weitere psychiatrische Untersuchung auf., diesmal in der MHH Hannover. Noch einmal diese Tortouren? Übelkeit bis mittags? Verwaschene Sprache während der Arbeit? Beinahe-Unfälle? Weitere Hörverschlechterung bis hin zur Taubheit? Doch noch die finale Entsorgung des Analytikers der Psychoanalytiker? Ich  sollte also wie schon in den Jahren 2010-2014 als Gesunder mundtot gemacht oder nun gänzlich entsorgt werden, denn meine persönlichen  Nebenwirkungen hatte ich der Behörde vielfach mitgeteilt.  Der NiZzA wollte nicht etwa  mir als „Kranken“ über eine Medikation helfen. Der Zweckverband wollte verhindern, dass ich mich weiter gegen die Vergehen der Kirchen und die Fehler in der Psychiatrie aussprechen konnte. Das sind Methoden, die uns alle doch sehr an die Zeit von 1933-45 erinnern. Haben wir nicht das Recht auf freie Äußerung? Ist nicht die Lehre frei? Gibt es kein Recht auf körperliche Unversehrtheit der Person! Und auf Freiheit? Der Zwang zu einer Untersuchung ist immer Freiheitsberaubung.

Dann fängt auch der NiZzA  mit wissentlichen Falschbehauptungen  an: Die dortige Juristin DD: Die Informationen vor der Ärztekammer am 17.11.2009 seien „nicht widerrechtlich erlangt worden“. Das ist oben widerlegt. Ich war in die Kammer gelockt worden. Und auch wenn das mit der Widerrechtlichkeit so wäre, so dürfe sie doch, da meine grundgesetzlich verankerten Persönlichkeitsrechte aufgehoben seien, diese Informationen im Rahmen der Gefahrenabwehr verwerten, selbst wenn sie unter Schweigepflicht stünden. Der Staat handle in Notwehr, was ihr, DD, „hoheitliche“ Befugnisse erschaffe.  Das ist nach der Rechtslage falsch. Es fehlt jede Verhältnismäßigkeit. Doch es bleibt nicht die einzige bewiesene Unwahrheit DD´s. Ich hätte bei einem  Hausärztetag illegal Artikel verteilt. Auch das ist unwahr.  Ich stellte den wahren Sachverhalt meiner Kammer dar. Auch leugnete DD  schriftlich die „Kenntnis“ des oben erwähnten alten Arztbriefes der Klinik Fontheim, den sie aber noch auf derselben Seite zitiert! Dümmer kann man nicht lügen. Ich hatte dessen Beschlagnahmung gefordert, hatte ja der NiZzA inzwischen unerlaubt die Medizinische Hochschule Hannover vollumfänglich informiert. Bei der Aufsicht über den NiZzA, der damaligen niedersächsischen Gesundheitsministerin,  verlangte ich die unverzügliche Ablösung der Juristin. Sie ist inzwischen nicht mehr beim Zweckverband tätig! Die Ministerin meldete sich nicht. Das Mobbing des NiZzA ging mit Erlaubnis der Ministerin weiter.

Es ist schon wichtig, der etablierten Psychiatrie heute mehr auf die Finger zu schauen. So macht man dort, darauf wies ich oft hin hin, schlichte Symptome zu Diagnosen. Nur ein Beispiel: Das leidige Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. Doch WARUM ist so ein Kind unruhig, unkonzentriert? Es kommt auf das WARUM an. Und  das sollte sich auch in der Diagnose widerspiegeln. „Husten“ ist ein Symptom, keine Diagnose. „Husten bei Bronchialkarzinom“ ist eine Diagnose. ADS bei Ängsten vor dem Jenseits  wäre auch eine gestandene Diagnose: eine Flucht in das nicht Hinhören.  Ebenso das kryptogene ADS. Da ist dann die Ursache des Symptoms unbekannt. Mit ihren Ausstellungen 2010 in Würzburg über eine „bald“ eintretende Apokalypse machten die Kirchen Würzburg zur Welthauptstadt des Sacco-Syndroms. Jedes 5. Kind hat dort bereits das Symptom ADS. Werden die psychisch missbrauchten Kinder erwachsen, wird eine Suizidwelle über die Stadt kommen. Schon heute ist Würzburg eine der führenden deutschen Städte bezüglich der Suizidrate. Das alles sah ich bereits 2010 voraus und zeigte die St. Stephan Kirche an. Die Niedersächsische Ärztekammer, die er damals um Hilfestellung bat, habe sich nicht „zuständig  gefühlt“, so der Jurist. Doch ist nicht jeder bei Kindesmissbrauch zuständig? In den modernen Kirchenbildern des Künstlers Gassmann sehe er, XX,  das „offenbar brennende Würzburg“. Die Option, „bald“ selbst  zu brennen, machte Würzburgs Kinder krank. Welches Kind hält die Vorstellung seines persönlichen Verbrennens aus?

Auch was es sonst so an Diagnosen in der Psychiatrie gibt, es ist meist nur ein Symptom: Depression, depressive Episode, Autismus, Manie, Schizophrenie (Spaltung des Bewusstseins), Zwang, Sucht, Suizid etc. Doch warum ist ein Mensch süchtig? Was treibt ihn in eine Psychose? Warum befällt ihn Panik auf großen Plätzen oder in engen Räumen? Welche Angst steckt wirklich dahinter? Der große Platz und der enge Raum beißen nicht. Was macht Patienten dort Angst? Ältere Autoren wissen: Hinter einer Phobie steckt eine ganz andere, tief verdrängte Angst. Und oft genug ist es die Gottangst. Eine „Verhaltenstherapie“ kann hier also zu keiner wirklichen Gesundung führen. Sie ist ein Basteln am Symptom.

Ja man kreiert immer neue „Komorbiditäten“. Ein Beispiel: Liege ADS, Autismus, Sucht und eine Depression vor, so habe man es mit vier Erkrankungen zu tun. Es sind aber nur vier Symptome bei meist nur ein und derselben Erkrankung, z. B. bei einem Sacco-Syndrom. Ein hustender Patient mit einem Bronchialkarzinom mag gut 10 weitere Symptome aufweisen. Doch es bleibt bei einer Erkrankung. Eine Hustenkrankheit als Diagnose gibt es ebenso wenig wie  einen Autismus. Die Frage ist doch: Was ist der Grund für das Symptom eines Rückzuges aus dieser Gesellschaft? Zu allem Übel:  Hat sich ein Psychiater erst einmal zu der „Diagnose“ (die keine ist) durchgerungen, stellt er auch in aller Regel jede Erforschung des WARUM ein. Es werden über Jahrzehnte in einem Kunstfehler Tabletten unterschiedlichster Farbe verordnet.

Auch das wochen- ja monatelange lange Vertrösten telefonisch um einen Termin bittender depressiver Patienten  führt naturgegeben regelmäßig zu Suiziden. Ein trauriges Beispiel dafür gibt es bei einem Jugendlichen hier am Ort. Ich kam als Ersthelfer wenige Minuten zu spät. Mit einem ersten Telefonat in der Anmeldung eines Psychiaters ist aber bereits der Arzt-Patienten-Vertrag geschlossen. Und damit liegt die volle Verantwortung beim jeweiligen Therapeuten, selbst wenn nur die Helferin abwies oder einen zu späten Termin herausgab. Wir Internisten vertrösten Patienten  mit Beschwerden in der Brust ja auch nicht. Da wird sofort einbestellt und mit einem  EKG geklärt, ob bis Weihnachten Zeit ist.

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihr Dr. Rolf Reitis,  alias Frank Sacco.

Hier die  Anlagen, zusammengefasst.

 

 

In diesem denkwürdigen Dokument aus der Zeitung Die Zeit vom 31.3.2010  gibt Deutschlands damalige Chefanalytikerin zu: Die Psychiatrie überweist „durch alle Ritzen kommende“ kirchenbedingte Erkrankungen schwerster Art zu Geistlichen und schleust sie damit aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem aus. Der mit interviewte Geistliche fordert zwar wegen Überforderung des Klerus eine Zusammenarbeit. Diese lehnt die Analytikerin jedoch mit den Worten ab, das „sollte schon bestehen bleiben.“

Dass der Pfarrer bei den Überwiesenen die Diagnose „vom Teufel besessen“ stellt, sie als  „wirklich arme Teufel“ und „gehetzt von Furien“ beschreibt, stört die Analytikerin nicht. Papst Benedikt musste aufgrund der Überweisungspraktik der Psychiatrie Schnellkurse in der Disziplin der Teufelsaustreibung einführen. Prof. Leuzinger-Bohleber  schluckt die Kleriker-Diagnose und lässt die Erkrankten mit ihren schweren Krankheiten mit den „Verursachern“ (Anlage 9) dieser Geschehnisse allein. Für nachfolgende Suizide trägt die etablierte Psychiatrie hier die volle Verantwortung im Sinn einer unterlassenen ärztlichen Hilfeleistung. Dieser von mir aufgedeckte Sachverhalt, dieser Skandal, erklärt meine Verfolgung durch meine psychiatrisch tätigen Kollegen, meine Ärztekammer und die Approbationsbehörde NiZzA. Durch ihre Politik der Angst füllen die Amtskirchen ihre eigenen (!) psychiatrischen Krankenhäuser, bei denen sie sich die Trägerschaften sichern konnten. Das Resultat dies Perpetuum mobile ist die sog. Drehtürpsychiatrie mit sich immer wiederholenden Einweisungen. So ergibt sich ein großer gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Schaden! Diese Trägerschaften gehören umgehend abgeschafft.

 

Der obige Artikel wurde in leicht abgeänderter Form an diverse Stellen versandt, s.u.

Inzwischen sieht die Lage anders aus. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied im Sommer 2022 nach meiner Klage, ich sei keine abzuwehrende Gefahr. Ja, ich sei kein Straftäter. Die Vorwürfe der involvierten Behörden waren konstruiert. Ich ging als freier Mann. Aber ich hatte es dem Gericht auch leicht gemacht: Als guter Bürger stellte ich mich als angeblich gemeingefährlicher Straftäter selbst der Polizei Bergen, den Koffer in der Hand. Doch die Beamten konnten in mir keine Gefahr sehen.

 

 

 

 

Dr. Reimann,

Nds. Gesundheitsministerin

Boris Pistorius

Niedersächsisches Ministerium für Inneres

Lavesallee 6

30169 Hannover

Bundesministerin der Justiz

Christine Lamprecht      persönlich

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

 

Bundesgesundheitsminister

Jens Spahn      persönlich

Friedrichstraße 108

10117 Berlin

Bundesministerin für Familie 

Dr. Franziska Giffey    persönlich

Glinkastraße  24

10117 Berlin

Generalbundesanwalt

Dr. Peter Frank    persö

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz 

Thomas.Haldenwang       persönlich

Merianstr. 100

50765 Köln

Bundespräsident   

Frank-Walter.Steinmeier     persönlich

Spreeweg  1

10557 Berlin

Bundeskanzlerin 

Dr. Angela Merkel         persönlich

Willy – Brandt – Str. 1

10557  Berlin

Redaktion  „Die Zeit

Speersort 1

20095 Hamburg

 

 

Redaktion „Der Spiegel

Erikusspitze 1

20457 Hamburg

 

Prof. Margot Käßmann persönlich

Herrenhäuser Str. 12

30419 Hannover

 

Weißer Ring e. V. Gemeinnütziger Verein

Kurze Str. 12

29331 Lachendorf

 

Prof. Holsboer,      persönlich

Max Planck-Institut

Kraepelinstr. 2

80804 München

 

Deutsche Depressions Liga e.V.

Postfach  210166

53156 Bonn

Deutschland

 

BKA-Pressestelle

Thaerstraße 11

65193 Wiesbaden

 

Zartbitter Köln e.V. Informationsstelle

gegen sexuellen Missbrauch

Sachsenring 2 – 4

50677 Köln

 

Zentrum f. Seelische Gesundheit,

Prof. Dr. S. Bleich,

Carl-Neuberg Str. 1,

30625 Hannover   MHH

 

Niedersächsisches Ministerium für Inneres,

Beschwerdestelle,

Postfach 221

30002 Hannover

 

Thomas Haldenwang, persönlich BFV

Am Treptower Park 5-8

12435 Berlin

 

 

 

Boris Pistorius

Lavesallee 6

30169 Hannover

 

Generalbundesanwalt

Dr. Peter Frank    persönlich

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

 

Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz 

Thomas Haldenwang       persönlich

Merianstr. 100

50765 Köln