Mutiger Arzt klagt an: Selbstanzeige wegen Mordes
Und hier auch : Anklage Bischof N. Schneider wg. verschiedener Vergehen.

Vorwort Müller: Im Jahr 1527 gab es die Sacco di Roma, die Plünderung Roms und des Kirchenstaates, wo die Sacco-Diskutanten vor dem Hintergrund ihres christlichen Glaubens revoltieren. Ähnliches ist heute zu berichten. En Arzt mit dem Pseudonym Dr. Sacco liefert das Vorbild für alle frei und verantwortungsvoll denkenden Menschen, die sich dem religiösen Druck ausgesetzt sehen.

In den Links unten wird aufgezeigt, wie schlimm sich die Religion gegen die Kinder vergeht, die ihrer Indoktrinierung ausgesetzt sind. Im Zuge des Angriffs auf die religiöse Lizenz zum intellektuellen Kindesmissbrauch hat sich der Internist und Psychotherapeut Dr. Frank Sacco mit den „höheren Mächten“ angelegt. Eingedenk eines Lutherworts ist jedermann durch die Taufe lebenslang Priester (das nennt sich die allgemeine Priesterschaft der Gläubigen), so dass Sacco gegenüber den „Höheren“ auch als Priester auftreten kann.

Endlich unternimmt jemand etwas von innen heraus gegen die Kindsmisshandlung, wie sie in den religiösen Medien und Unterrichtsplattformen grassiert. Wer die Bewegung unterstützen möchte, ist aufgerufen, die Meldung weiterzuverbreiten und   mitzudiskutieren. In der Hoffnung auf Resonanz sollen die wichtigsten Argumente hier zur Diskussion gestellt werden.

Die zwei Anzeigen von Frank  Sacco:

An die Staatsanwaltschaft Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit stelle ich Selbstanzeige gegen meine Person wegen Mordes.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst, werde aber von Pastor Traugott Giesen, ehemals Pastor in Keitum,  des Mordes an Jesus angeklagt. In seinem Buch „Glauben heilt“, welches ich mir wegen des verlockenden Titels zugelegt habe, schreibt er auf Seite 102, ich hätte den auferstandenen Jesus von Nazareth auf eine ganz schlimme Art und Weise ermordet. Ich hätte ihn an ein Kreuz geschlagen und damit zu Tode gefoltert. Ich bin mir sicher, Herr Giesen hat Beweise für diese, seine mich krank machende Anschuldigung vorliegen. Sonst könnte er mir diese Ungeheuerlichkeit nicht vorwerfen. Meine Selbstanzeige dient jetzt der definitiven Klärung: Schuldig oder nicht schuldig. Als Arzt habe ich mich immer bemüht, nicht zu morden, sondern im Gegenteil, Leben zu retten.

Eine süddeutsche Staatsanwaltschaft äußerte sich  in einem anderen Kontext allerdings in dem Sinn, Jesus sei definitiv tot und daher nicht „existent“. Die Existenz Jesu heute würde seine Ermordung in der Jetzt-Zeit erst ermöglichen. Würde eine Staatsanwaltschaft Wunder als tatsächlich geschehen beglaubigen, in diesem Fall also die Auferstehung Jesu an seinem dritten Todestag, käme sie in Teufels Küche. Ein Mörder könnte behaupten, sein Opfer sei von den Toten auferstanden und es gehe ihm besser als je zuvor. Und: Die Ermordung sei schmerzlos erfolgt, z.B. durch Kopfschuss. Daher sei kein Schaden, sondern das Gegenteil eines Schadens eingetreten: Der Eintritt ins  Paradies. Ich hoffe, Sie schließen sich dieser Meinung an, der Meinung, Jesus sei tot – und ich in logischer Konsequenz  unschuldig.

Wie Ihnen bekannt, ist die Religionsfreiheit seit Weimar begrenzt durch unsere Gesetze. Es ist Giesen verboten, unwahre, mich krank machende Thesen zu verbreiten und mir Vorhaltungen zu machen. Ausnahme: Ich hätte Jesus wirklich ermordet. In letzterem Fall bitte ich um eine Verurteilung. Ich bin mit jedem Urteil einverstanden.

Sollte ich aber in Ihren Augen unschuldig sein, bitte ich, Herrn Giesen zur Rechenschaft zu ziehen und ihm seine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Er hat mich durch seine Diffamierung krank gemacht, mich zu Unrecht zum Meuchel-Mörder ernannt und etlichen Lesern, darunter auch vielen Kindern,  gleiches Leid angetan.

Hochachtungsvoll, Ihr Dr. … …, Internist in Praxis

Dr.  … …

Datum: 02.09.14

An Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover
Nachrichtlich:
Staatsanwaltschaft Flensburg, Südergraben 22, 24934 Flensburg
Jugendamt Flensburg,   Rathausplatz 1, 24937 Flensburg
Bischof  Robert Zollitsch,   Schoferstr. 2, 79098  Freiburg i. Br.
Hermann  Gröhe, Gesundheitsminister,  Friedrichstr. 108, 10117 Berlin
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bu.-amt f. Verf.- schutz,  Merianstr. 1oo, 5o765Köln
Manuela Schwesig, Familienministerin, Glinkastr. 24, 10117 Berlin
Dr. Helmut Schmidt  Neuberger Weg 82, 22419 Hamburg
Dr. Joachim Gauck, Bundespräsident, Spreeweg 1, 10557  Berlin
Dr. Helmut Zerbes, Landgericht Köln,  Luxemburger Str. 102, 50939 Köln
Dr. Angela Merkel,    Willy – Brandt – Str. 1, 10557  Berlin
Christian Wulff ,  Bundespräsidialamt, 10557 Berlin
Redaktion  „Die Zeit“, Speersort 1, 20095 Hamburg
Redaktion „Der Spiegel“,  Erikusspitze 1, 20457 Hamburg
Heiko Maas, Bundesjustizminister, 10557 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Nikolaus Schneider, Präses meiner Kirche, wegen Verstoßes gegen §131 StGB und wegen Kindesmisshandlung.

Begründung:

Die Gruppe 49 ist damit beschäftigt, meine Kirche auf den Boden der deutschen Gesetze zu stellen. Wir wollen ihr helfen, die Bestimmungen einzuhalten, die seit der Weimarer Verfassung auch für hiesige Gotteshäuser gelten. Schon 2009 bat ich die EKD, das Feiernlassen der globalen Sintflut, des, hätte es sie denn gegeben, ersten Holocausts an den Juden, zu unterlassen. Ein Feiernlassen einer derartigen Flut (Anlage 1) als einen Akt höchster, da göttlich bestimmter Gerechtigkeit schon in der Kita, ist insbesondere nach Auschwitz ethisch – und speziell  hierzulande – indiskutabel. Ein Holocaust darf nicht weiterhin zu einem christlichen Wert erhoben werden.

Schrieben Sie mir noch im Jahr 2010 als damals  überlastete Staatsanwaltschaft, das Dogma des gerechten Holocausts Sintflut sei „gänzlich unverdächtig“ und „sozialadäquat“, so haben sich die Zeiten für die Gruppe 49 und die betroffenen Kinder in positivem Sinn geändert. Sie meinten, meine Kirche dürfe gegen §131 StGB, der eine Verherrlichung und Verharmlosung einer Gewalttat untersagt, durchaus verstoßen. Von einer Anzeige wegen Rechtsbeugung haben wir damals abgesehen.

Die BÄK in Gestalt ihrer damaligen Vizepräsidentin Dr. Goesmann gab allerdings mir Recht. Sie sei wegen der von mir am 17. 11. 2009 vor der Kammer geschilderten und selbstredend verbotenen „Grausamkeiten“ der Kirchen „ausgetreten“. Dieser Kernsatz durfte allerdings nicht in das offizielle Protokoll. Auch die Niedersächsische Ärztekammer, damals noch durch den beratenden Psychiater Dr. Mayer-Amberg hochmotiviert, das Vorgehen der Gruppe 49 mit allen erdenklichen Mitteln zu stoppen, lenkte schließlich ein. Ihr Jurist Wiegand äußerte, ein Holocaust an Juden sei „ethisch nicht vertretbar“. Das Predigen der Sintflut und das Kirchenwort: „Alle Deine Gerichte sind gerecht“, stellt das Rechtsempfinden unserer Jugend heute auf den Kopf, wie es auch das Rechtsempfinden des Kindes Adolf Hitler mit den bekannten Konsequenzen auf den Kopf stellte. Hitler „wusste“ aus dem Gottesdienst, ein Holocaust an Juden kann durchaus im Sinn unseres „gerechten“ Schöpfers angemessen und sinnvoll sein. Dieser „Schöpfer“ erwies sich als Lehrmeister Hitlers – ein nicht nur für mich unerträglicher Gedanke.

Jetzt, im Jahr 2014, äußert die Niedersächsische Ärztekammer keine größeren Bedenken mehr gegen mein Vorgehen (Anlage 2).

Die Geschichten Sintflut, Sodom und Gomorrha und der Hölle dienen dazu, und das ist seit der europäischen Aufklärung Propädeutik, Kindern Angst vor Gott zu machen. Das ist Kindesmisshandlung, denn unendliche Angst ist kein guter Wegbegleiter. Sie macht krank bzw. stellt schon Krankheit dar. Wo Hitler mit schnellem Gas rasch umbringen ließ, tötete der Bibelgott Kinder nach Belieben und mit Regenwasser langsam. Diesen Hitlervergleich hielt damals der Kammerpsychiater Dr. Mayer-Amberg unverständlicher Weise für „paranoid“. Es wird sich dabei jedoch analytisch um eine Projektion gehandelt haben. Logik, Vernunft und ärztliches Denken sind keine Zeichen einer Schizophrenie. Schon der jüdische Nobelpreisträger Isaak B. Singer zog ja den Hitlervergleich. Der Vergleich ist damit für uns Deutsche kaum kritisierbar – und zu verantworten hat ihn meine Kirche. Sie ist es, die Gott mit Hitler vergleichbar macht und ihn erbarmungslos entwürdigt. Hier liegt (nach Käßmann) „Gotteslästerung“ vor.

Die EKD zeigt wie schon 2009 keinerlei Interesse zu der von mir geforderten Selbstkorrektur (siehe Anlage 3).  Jedem grausamen Kindesmissbrauch, und dazu verpflichtet mich der Ärztetag 2009, muss ich jedoch mit der notwendigen Härte entgegentreten. Schließlich sind unsere geschlossenen Psychiatrien mit jungen Patienten und Patientinnen belegt, die hinter einer Schuld oder einer „Sünde“ die Strafe Gottes befürchten oder gar erwarten. Welche Strafe? Feuerstrafe. N. Schneider kündigt in seinem Buch „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“ in alter evangelisch-dogmatischer Tradition unseren Kindern auf Seite 54 nach einem angeblichen „Richterspruch“ Jesu ein strafendes „ewiges Feuer“ an, ohne jedoch die notwendige Unterschrift Jesu unter dem Dokument vorweisen zu können. Er ist damit ein religiöser Fundamentalist, der schwere Dauer-Folter mittels Feuer zu einem christlichen Wert erhebt.

Der Sprecher der deutschen Jesuiten, Busch, meldete bei mir schriftlich Zweifel an, ob Schneider ein „verantwortungsvoller Theologe“ ist.  Eugen Drewermann schreibt mir, die Höllenandrohungen des Klerus seien ein Fall für den Gesundheitsminister und die Familienministerin.
Seine Buchäußerung, die Schneider trotz meiner ernsten Aufforderung nicht zurücknahm,  wird demnächst im Zentrum einer weiteren Strafanzeige stehen.

Damit nicht wie 2009 ein ähnlicher monatelanger Verzug Ihrer Antwort eintritt, darf ich Ihnen eine diesbezügliche Frist bis zum 30. 09.2014,  24 Uhr stellen.

Gez. Dr. … …