Ein klassisches Fehlurteil
von Frank Sacco
Vorwort Müller: Der besprochene Kriminalfall hat sich im April 2017 ereignet. Er wird aktuell, weil jetzt das Urteil gesprochen wurde (Medien-Links unten). In der Zeit gab es viele Kommentare dazu. Hier folgt ein Kommentar von Frank Sacco, Doktor der Medizin, der seine eigene Meinung vertritt und die Schuld bei der Religion sucht (Bild: Sacco, Akryl).
Ein klassisches Fehlurteil
Der Fall steht am 10.2.2018 in der Zeitung Die Welt. Ein orthodox gläubiger Moslem, Hamidullah M., ersticht in Prien am Chiemsee eine ehemalige Muslimin. Auf dem Parkplatz vor Lidl. Der Grund: Sie ist zum Christentum konvertiert. Er erhält lebenslange Haftstrafe. Ein klassisches Fehlurteil. Immerhin: Man weiß als Landgericht, man hat jetzt die Rachegefühle der Bevölkerung befriedigt. Man hat ein Zeichen gesetzt. Die Islamwissenschaftlerin Prof. Christine Schirrmacher, Bonn, äußert sich zu dem Fall allerdings so: Alle vier Rechtsschulen der Sunniten wie auch der Schiiten würden „bis heute“ lehren, dass das „Schariarecht die Todesstrafe für den Abfall vom Islam fordert“.
„In Teilen“ der muslimischen Bevölkerung sei das Rechtsempfinden so geprägt, dass die Scharia als „das eigentliche göttliche Recht empfunden“ wird, so Schirrmacher. So glaubt man, die Scharia sei der „menschlichen Gesetzgebung“ überlegen und „müsse“ befolgt werden. Wer dem göttlichen Gesetz aber nicht folgt, dem droht nach dem Dogma eine ewige Hölle, die Dschahannam. Der Ausdruck bedeutet „glühendes Feuer, extreme Hitze“. Wie auch bei der christlichen Hölle (siehe Äußerung Bischof N. Schneider) ist die islamische Dschahannam ein Ort echter Feuerfolter. Nur unaufgeklärte Bürger lächeln heute noch bei dem Wort Hölle.
Auch darin sind sich Koran und Bibel, Islam und das offizielle Christentum einig: Man muss Gott mehr gehorchen als den bestehenden Gesetzen des jeweiligen Staates! Dieser Befehl wird kleinen Kindern in der Suggestivsituation Gottesdienst in Hypnose gelehrt. Das ist Gehirnwäsche. Gesundes, von den Eltern implantiertes Rechtsempfinden wird aus kindlichen Hirnen herausgewaschen und gegen krankes, illegales ersetzt. So ein Befehl wird vom Kind anders abgespeichert als später vermitteltes Wissen. Der Gottes-Befehl ist einem kritischen Bewusstsein (einer Kritik) dann auch im Erwachsenenalter nicht frei zugänglich. Ich schrieb wegen der Bibelstelle (Apostelgeschichte 5,29 b) eine Anzeige wegen eines Aufrufes zur Anarchie /Landfriedensbruchs. Doch die Staatsanwälte waren ungerührt: Religionen dürfen hier alles. Sie dürfen Kindern mit ewiger Feuerfolter drohen und sie dürfen zur Anarchie aufrufen: „Gott muss man mehr gehorchen als unserem Staat.“ Der zuständige Staatsanwalt billigte das.
Ja selbst wenn der Christengott zum Töten (!!!!) aufruft, soll man gehorchen. Das predigte Pastor Wilfried Keller, Hermannsburg, seiner Gemeinde am 10. 4. 2010. Dass Gott von Abraham die Schlachtung des Sohnes Isaak verlangte, fand Keller in Ordnung. Die Gemeinde müsse „lernen“: „Wenn Gott redet, ist es gut, ohne Zögern anzupacken, was er aufgetragen hat. Wenn ein schwieriger Weg von Gott her klar ist, geh ihn gleich wie Abraham: Er geht los, bevor Fragen sein Herz gefangen nehmen könnten! So grässlich der (Tötungs-) Auftrag empfunden werden mag – aber das ist realistischer Glaube: losgehen, unterwegs sein – ohne Zögern.“ Ich meldete Kellers unglaubliches Verhalten am 2.1.2012 dem Generalbundesanwalt H. Range, am 4. 2. 2015 der Generalstaatsanwaltschaft Celle und am 30. 3. 2015 der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Antwort unter Aktenzeichen 23Zs 532/15 iso). Die Staatsanwaltschaft Görlitz antwortete mir auf dem AZ 900 AR150/15. Doch man befand sie, diese Kirchenaufrufe zum Töten, für völlig in Ordnung. Anstatt die zur Tötung Anstiftenden in Strafanstalten oder ggf. in einer Psychiatrie unterzubringen, bestraft man heute der Einfachheit halber die Opfer, also diejenigen, die den in Gehirnwäsche stattgefundenen Predigten Glauben geschenkt haben. Man nimmt lieber den (religiös „verdienten“) Tod einer Konvertierten in Kauf und das Verschrecken der Einwohner eines ganzen Ortes wie Prien am Chiemsee.
Einem Gemeindemitglied, Axel H., war Kellers Aufruf bekannt. H. zögerte nicht, Gottes Weisung zu gehorchen. Dadurch kam er ein Jahr ins Gefängnis. Sein Anstifter Pastor Keller wurde nicht bestraft. Fazit: Kirche darf alles. Nicht nur Psychiater, auch Staatsanwaltschaften sind mit den Kirchen verheiratet.
Derartige fundamentalistische Predigten haben natürlich Folgen. Um nicht in ein ewiges Feuer zu müssen, halten sich entsprechend geprägte Muslime an ihre Gebote und setzen den ihnen (gepredigten) Willen, den Befehl ihres Gottes durch. Es ist demnach analytisch Notwehr, die Hamidullah M. dazu bewegte, seiner religiösen Pflicht nachzukommen. Ein „niederer Beweggrund“ ist nicht zu erkennen. M. ist damit möglicher Weise ebenso unschuldig wie diejenigen es wohl sind, die im Jahr 2017 „fast 100 weitere gezielte Angriffe auf Christen“ unternahmen, so im Artikel. Immer wenn Höllenangst und klerikale Hypnose im Spiel sind, sind die Täter Opfer und damit zunächst als unschuldig zu betrachten.
Die eigentliche Schuld, liegt sie auch bei unserem Staat? Bundeskanzlerin Merkel ist wohlbekannt, dass der Islam nicht „verfassungskonform“ ist, wie sie sich im TV ausdrückte. Sie weiß auch, dass das Christentum es nicht ist. Ich habe es ihr geschrieben. Unser Gottesbefehl, alle männlichen Homosexuellen zu töten, gilt bis heute. Auch müssen laut Bibel „ungeratene Söhne“ auch heute noch gesteinigt werden. Eine Drohung des Klerus mit ewiger Feuerfolter darf ebenfalls heute noch stattfinden.
Auch der Verfassungsschutz und der Justizminister haben das Wissen Merkels. Ich habe sie informiert. Und doch lässt man die Religionen in Ruhe. Man scheut Ärger. Man ist lieber das Wickelkind des Klerus, als sich mit ihm anzulegen. Von Rechts wegen müssen Bibel und Koran wenigstens solange verboten werden, bis im Vorwort steht, dass es sich jeweils um ein „orientalisches Märchenbuch“ handelt (Diktion Friedrich der Große). Das Gottesbild, das die monotheistischen Religionen unseren Kindern zu vermitteln wagen, ist indiskutabel. Der Gott der Bibel führt sich vor unseren Kindern schlimmer als Hitler auf (Thema Sintflut). Das meint auch der Kirchenautor Hans-Werner Deppe (Paderborn) mit seinem Hitlervergleich. So ein Gott gehört, falls er tatsächlich irgendwo leben sollte, in ein Gefängnis – oder in eine Psychiatrie.
Im Gerichtssaal des Landgerichtes Traunstein, wo der Fall M. verhandelt wurde, hängt ein dickes Kreuz. Seit Freud wissen wir aber, dass Religion Wahn ist. Sind die Traunsteiner Richter wahnkrank? Das ist zu befürchten. Das Kreuz spricht dafür. Ein Wahn könnte dieses Fehlurteil bewirkt haben. Der Islam wirkt, was die „Verbrechen“ im Rahmen seiner Ausübung angeht, außenaggressiv: Man tötet im abverlangten Gottesauftrag und analog den Kreuzrittern, um nicht in die Hölle zu müssen.
Das Christentum hingegen wirkt über seine Höllenandrohung allermeist innenaggressiv. Es füllt unsere Psychiatrien mit Patienten, die an einem Sacco-Syndrom leiden. Die Erkrankten glauben irgendwo, sich versündigt zu haben, wobei die Zusammenhänge oft verdrängt sind. Über 50 % der psychiatrischen christlichen Patienten weist ein solches Syndrom auf. Und dieses endet oft am Strick oder vor einem Regionalzug. Die Finger werden dann von unseren Polizisten einzeln von der Böschung geborgen. Und die etablierte Psychiatrie schweigt zu den Verbrechen ihres größten Arbeitgebers. Ja man „überweist“ Sacco-Kranke zum verursachenden Klerus. Man macht die Böcke zu Gärtnern. Ein unfassbarer Skandal tut sich hier vor unseren Augen auf.
Medien-Links:
Deutschland – Lebenslange Haft Mörder von Christin hätte längst abgeschoben werden sollen (Welt 9.2.): Der Mörder einer Christin muss lebenslang in Haft: Der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan hatte die Konvertitin vor einem Supermarkt in Prien ermordet – vor ihren Söhnen. Eine Zeugin spricht von einer „Hinrichtung“.
Bayern – Lebenslange Haft für Muslim nach Mord an konvertierter Frau (Welt 9.2.):Der Verteidiger verweist auf die von Gewalt geprägte Kindheit des Angeklagten. Nun muss das Gericht über die Strafe für den Muslim entscheiden, der in Prien eine Konvertitin erstach.
Deutschland – Katholische Kirche „Manche Flüchtlinge akzeptieren unsere Ordnung nicht“ (Welt 8.2.): Erschreckend findet die katholische Kirche die Zunahme von Attacken gegen Christen in Deutschland. Es gebe Radikalisierungstendenzen unter einigen Muslimen, so Erzbischof Schick. „Höchste Wachsamkeit“ sei geboten.
Bayern – Konvertierte Frau umgebracht: Lebenslange Haft gefordert (Welt 5.2.): Weil er eine zum Christentum übergetretene Muslima getötet hat, soll der Täter lebenslang hinter Gitter – das fordert die Staatsanwaltschaft. Die Tat sei einer Hinrichtung gleichgekommen, sagt der Vertreter der Anklage.
Deutschland Auswertung BKA zählt fast 100 christenfeindliche Straftaten in Deutschland (Welt 2.2.): Christen sind im vergangenen Jahr fast 100 Mal Opfer von Attacken geworden. 14 Fälle seien Straftaten zwischen Asylbewerbern und Flüchtlingen gewesen. Bayerns Innenminister Herrmann spricht eine „zwingende Forderung“ aus.
Hassverbrechen: Fast 100 Angriffe auf Christen in Deutschland (Zeit Online 2.2., 1500 Kommentare): Das BKA hat im vergangenen Jahr 100 Verbrechen registriert, die sich gezielt gegen Christen richteten. Die Union nennt die Zahlen alarmierend.
Religion – Gewalt gegen Christen: Fast 100 Übergriffe in Deutschland (Berliner Morgenpost 2.2.): Das Hilfswerk „Open Doors“ dokumentiert 743 Fälle von religiös motivierter Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Asylunterkünften, überwiegend auf Migranten aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Drei Monate später gab es laut Morgenpost die nächste Bluttat, diesmal in Hamburg, Stadtteil Barmbek. Dort griff ein Palästinenser Kunden in einem Supermarkt an, ein Mensch starb, sechs weitere wurden verletzt. Sein Ziel sei es gewesen, so viele Christen wie nur irgendwie möglich zu töten, sagte der Täter laut Morgenpost bei seiner Vernehmung aus. In der vorläufigen BKA-Statistik der christenfeindlichen Straftaten taucht der Fall genausowenig auf wie die 743 Fälle oben (oder zumindest die meisten davon). Im letzteren Fall, „weil ein islamistisch terroristischer Hintergrund möglich ist“.
5 Antworten auf Ein klassisches Fehlurteil von Frank Sacco
1. Saco sagt:
18. Februar 2018 um 09:39
Freud schrieb: „Religion ist Wahn“, ein kollektiver Massenwahn. Dass es Wahn ist, sei aber jenen nicht deutlich, die diesem Wahn noch unterliegen würden. Wer einem Wahn aber unterliegt, z.B. dem Wahn, Ungläubige seien zu töten, ist der in seinem Wahn zurechnungsfähig oder in seinem wahngesteuerten Handeln eigenverantwortlich tätig? Nein. Also ist es dringlicher, Wahnkranke therapeutisch zu rationalisieren und das abzuschaffen, was sie wahnkrank gemacht hat. Die jeweilige Religion.
2. Wilfried Müller sagt:
18. Februar 2018 um 10:05
Ich bin auch gegen die Religion, aber wenn die sich von hinnen hebt, ob dann die Probleme gelöst sind? Vielleicht ist es eher die Eigenschaft der Menschen, dass sie einen Vorwand für ihren Wahn brauchen? Und wenn das nicht die Religion ist, dann eben Merkeltum, Trumpismus oder Saccommunismus?
3. Saco sagt:
18. Februar 2018 um 14:52
Religionen müssen hier in der BRD verfassungskonform sein. Wenn sie nicht krank machen, sind sie o.k. Nehmen wir die Esoterik. Man glaubt, die Sache Esoterik hilft einem im und durchs Leben – und wenn sie nicht hilft, dann hat man sie falsch angewendet. Aber Esoterik droht nicht Kindern mit ewiger Feuerfolter, wenn sie nicht artig sind. Das aber macht Bischof N. Schneider – wie schon oft erwähnt. Er bezieht sich da auf einen „Richterspruch“ Jesu, den er aber nicht in ordentlicher Form (unterschrieben) vorweisen kann. Gut 50 % der Insassen in der Psychiatrie haben ein Sacco-Syndrom, das, wenn es ausgeprägt ist, die schrecklichste psychische Erkrankung überhaupt ist. Diese wird aber nicht von den Ärzten kausal therapiert wird, sondern von den Verursachern bzw. Vermittlern. Der Geistliche hat sein „Arztzimmer“ ja gleich neben dem des regulären Arztes. Aber der Geistliche macht es nur noch einmal schlimmer. Nach Auschwitz sollten wir alle wissen, dass die Androhung von Folter und deren Ausführung die allerunterste ethische Kategorie ist. Wer so etwas macht, gehört vor ein ordentliches Gericht. Aber da sind wir uns wohl einig.
5. Saco sagt:
21. Februar 2018 um 20:58
115 Menschen abgeschossen. Mit einer Bombe in einem Flugzeug. Das tat Kim Hyon-hui, eine nordkoreanische Spionin vor 30 Jahren. Sie wurde gefasst und verurteilt. Sie unterlag aber einer schon kindlich einsetzenden Indoktrination „durch die royale Familie Kim“. So steht es heute in der „Die Welt“. „Es ist wie in einer Religion“ gewesen, sagt die Täterin heute. Also ist man damit im Grunde schuldunfähig. Das erkannte Süd-Koreas Präsident 1 Jahr (im Jahr 1989) nach dem Abfackeln des Flugzeuges. Er, Roh Tae-woo, begnadigte die Attentäterin „mit der Begründung, sie sei von staatlicher Seite hoffnungslos manipuliert gewesen“. Der Präsident steht also, was die juristische Seite angeht, auf meiner Seite. Er identifiziert mit seinem Akt der Begnadigung, wenn man so will, den Richterspruch aus Traunstein als Fehlurteil.