Über den Autor Text von W. Müller
Dr. Rolf Reitis wurde 1949 in Hannover als Sohn eines Juristen geboren. Mit 17 Jahren schrieb er das Abitur. Sodann ging er mit seinem Bruder zum Medizinstudium nach Berlin. Hautnah erlebte er dort die Zeit der Studentenunruhen mit den Widerständen gegen den Vietnamkrieg und der Aufarbeitung der NS-Zeit. Das Studium beendete er in Hamburg, wo er in der Folgezeit als Arzt in diversen Krankenhäusern arbeitete und die Prüfung als Facharzt für Innere Erkrankungen ablegte.
Nach der Heirat erfolgte 1982 ein Umzug zum Heimatort seiner Ehefrau in der Lüneburger Heide und die dortige Eröffnung einer hausärztlichen Praxis mit einem großen Spektrum: Röntgen der inneren Organe und aller Knochen, Magen- und Darmspiegelungen, Rheumatologie, nächtlicher Notfallversorgung, Palliativmedizin, Sterbebegleitung, Psychotherapie, Hausbesuchen und anfallender Geburtshilfe. Mit dem Juristen Dr. Roger Kusch setzte er sich vehement für die Entwicklung der aktiven Sterbehilfe bei Schwerkranken ein. Der Erfolg kam dann 2022.
Seit dem 21. Lebensjahr therapiert Reitis als Psychotherapeut und Psychoanalytiker auch Patienten mit religiös bedingten Erkrankungen. Dies geschieht im Austausch u.a. mit seiner Schwester, die in Göttingen Theologie studierte. Reitis kritisierte zunächst arztintern die Praktik in der Psychiatrie als einen Kunstfehler, derart schwer Erkrankte nicht selbst kausal zu behandeln. Sie werden aus dem qualitätsgesicherten Gesundheitssystem ausgeschleust, indem sie zwecks Gesprächen zu Theologen bzw. Klerikern überwiesen werden. Ja die Psychiatrie registrierte derartige Erkrankungen nicht einmal als solche. Auch arbeitete man mit dem Klerus nicht dergestalt an Reformen, dass Religionen nicht mehr mit Themen wie Sintflut, Verdammnis, Hölle und Fegefeuer krankmachend fundamentalistisch, sondern im Gegenteil humanistisch- heilend ausgerichtet sind. 2009 schickte Reitis der Dachorganisation der Psychiatrie, der DGPPN, seine Psychoanalyse der etablierten Psychiatrie. Im Falle man den Kunstfehler nicht korrigiere, werde er die DGPPN auf ein sehr glattes Eis führen. Der Brief sollte schwere Folgen haben. Statt Dankbarkeit zu zeigen, sann man auf Rache.
Sodann nahm Reitis zum Schutz seiner Familie einen zweiten Namen an: Frank Sacco. Eine Ärztin riet ihm, da religionsbedingte Erkrankungen 2007 noch keinen eigenständigen Namen hatten, diese als Sacco-Syndrom zu bezeichnen. Die frühere „ecclesiogene Neurose“ war zu eng gefasst. Über dieses Syndrom sind bisher sechs seiner Bücher im Handel. Reitis zeigte nach erfolgloser Abmahnung seine evangelische Kirche an: Sie hatte u.a. das Kinderabendmahl für Vierjährige eingeführt. Die Kirche lenkte ein: „Ab 9 Jahren – und erst nach einem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.“ Wie soll ein Vierjähriges seine angebliche Mitschuld (durch seine Sünden) an einem Kreuzestod verarbeiten? Lebenslange Schuldgefühle und Demut sollten sich bei den Kindern etablieren.
Seine Psychiatrie- und Kirchenkritik nahm man Reitis übel. So lockte ihn seine Ärztekammer Ende 2009 zu einem „Gespräch“ in die Kammer. Gleich „zu Beginn“, so im Kammerprotokoll, wurde ihm eröffnet, es gehe jetzt um seine Approbation als Arzt. Er habe die Kirche angezeigt, so der hinzugezogene Psychiater. Das spreche für Wahn. Daher müsse er „stationär“, also eingewiesen werden. Da half auch nicht, dass sich die beisitzende Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. G. hinter Reitis stellte. Sie sei wegen der von ihm geschilderten „Grausamkeiten“ der Kirchen aus der katholischen ausgetreten. Das durfte nicht in das offizielle Protokoll. Es passte dem Kammerjuristen nicht ins Bild. Die von Dr. G. hochoffiziell für den Abend vereinbarte Schweigepflicht log die Kammer weg. Es schloss sich ein unglaubliches, ja ein kriminelles Vorgehen gegen den Kritiker an, das ihn des Öfteren beinahe sein Leben kostet, siehe Kapitel „Entsorgung eines Kritikers“.
Inzwischen lenkte die Psychiatrie von höchster Stelle (DGPPN) ein. Man gab zu: Es sei ein Fehler gewesen, religionsbedingten Erkrankungen nicht den Stellenwert gegeben zu haben, der ihnen zukommt. Nun müsse man an dem Thema „Pionierarbeit“ leisten. Endlich kam auch ein „Fallbuch Spiritualität in Psychotherapie und Psychiatrie“ heraus. Es erschien im Vandenhoek & Ruprecht Verlag. 17 der dort aufgeführten 20 Fälle sind Sacco-Syndrome. Nur in 3 Fällen wirkt sich der Glaube im Krankheitsprozess positiv aus. Auch die Amtskirchen lenkten ein. Wegen der Verursachung von Erkrankungen müsse man Buße tun, so Kardinal Marx vor Eltern. Bischöfin Käßmann gibt zu: Die Geschichten der Sintflut und der Hölle machen Kinder über ungeheure und tief existenzielle Ängste schwer krank.
Doch immer noch, so der Stand im Frühjahr 2022, verlangt die von Psychiatrieseite angestachelte Approbationsbehörde NiZzA von Reitis die Herausgabe seiner Approbationsurkunde. Der Staat müsse hier „hoheitlich“ in „Gefahrenabwehr“ handeln. Sacco sei nach § 323c StGB gemeingefährlich. Doch seine Urkunde gab er nicht her. Eher gehe er in ein Gefängnis, so Reitis zu mir.
Erst im August 2022 (!) machte das Verwaltungsgericht Lüneburg dem Spuk ein Ende. Alle Vorwürfe waren nichtig. Ja, es fiel im Gerichtssaal das Wort „harmlos“ für das Verhalten des Kirchen- und Psychiatriekritikers. Vier Richterinnen und ein Richter waren sich da einig.