Die Amtskirchen im Konflikt mit dem Staat
von Frank Sacco
Vorwort Müller: In einem Kommentar zu Die Amtskirchen verstoßen gegen das das Strafgesetzbuch von Frank Sacco hat der Autor schon auf diesen Punkt hingewiesen; hier schreibt er ein ausführliches Kapitel in seinem Kampf gegen Höllendrohungen und „Gottestäter“. Ob der auf Bernhardiner trainierte Wachhund (Bild: Sacco) was dagegen ausrichten kann, ist nicht überliefert. Ebensowenig weiß man, ob der strenge Blick des Doktors Remedur bewirken kann (Bild unten: Sacco).
Die Amtskirchen im Konflikt mit dem Staat
von Frank Sacco
Prof. Papier, damals oberster deutscher Richter, wird im Diakonie-Magazin 1/2009 interviewt. „Freiheit und Würde für alle“, so lautet der Titel. Aus den Grundrechten würden Schutzpflichten folgen: Der Staat muss das Grundgesetz schützen. Papier: „Zwar hat der Staat wegen der Religionsfreiheit in rein religiösen oder weltanschaulichen Fragen Neutralität zu üben. Das dispensiert aber weder die Bürger noch den Staat davon, die für alle gleichermaßen geltenden Gesetze zu befolgen.“ Neutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, keiner Religion oder Weltanschauung einen Vorzug zu gegeben oder sie zu benachteiligen.
Dem Grundgesetz liege die Überzeugung zugrunde, „dass die Achtung und der Schutz von Würde und Freiheit eines jeden Menschen Aufgabe und Sinn des demokratischen Staates zu sein hat und dass der Kern dieser Grundwerte durch noch so große Mehrheiten (also auch nicht durch Vertreter der Kirchen, der Verf.) nicht untergraben werden darf“. Bezüglich des „Menschenwürdeaspektes“ nennt Papier 2008 „das Verbot der Folter“. „Unabhängig von Art 102 Abs.2GG, der körperliche und seelische Misshandlung“ verbiete, sei das Verbot „ein grundlegender Aspekt der Menschenwürde“. Es sei oberster Verfassungswert. Er dürfe auch nicht von Personen, die über an sich „schützenswerte Rechtsgüter“ verfügten, angetastet werden. Damit schließt Papier auch Dogmen unserer Religionsvertreter mit ein. „Durch was sollte ein Mensch mehr zum bloßen Objekt… erniedrigt werden als durch Folter?“, fragt uns Papier. Das gilt speziell für ewige Folter.
Daraus folgt, dass ein Bischof Nikolaus Schneider, der unseren Kindern ernsthaft und schriftlich mit der Option eines ewigen (und gerechten!) Feuers in einer als KZ vorzustellenden Hölle droht, gegen die hiesigen Gesetze verstößt. Er untergräbt den obersten Verfassungswert, misshandelt unsere Kinder seelisch und bewirkt kirchenbedingte Erkrankungen im Sinn eines Sacco-Syndroms. Zwar bezieht Schneider sich auf einen Richterspruch Jesu, kann ihn aber auf Anfrage nicht vorweisen. Auch ist der „Richter“ Jesus nach Aussage der Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. juristisch tot. Er starb vor ca. 2000 Jahren. Auch fehlt ihm eine Ausbildung und damit die Legitimation zum Richten. Auch wird jemand, der die Liebe in Person sein soll, sich nicht plötzlich als oberster Folterknecht erniedrigen, sondern sich im Gegenteil mit Freude der nach 1945 etablierten Deutschen Leitkultur anpassen, die da lautet: Nie mehr KZ. Und der Glaube an eine sog. „Auferstehung“? Er zählt vor Gericht natürlich nicht. Er ruft allenfalls ein Stirnrunzeln hervor. Somit steht den Amtskirchen ein Jesus als Vorsteher einer angeblich vorhandenen Folterhölle nicht mehr zur Verfügung. Sie drohen somit in eigener Täterschaft mit jenseitiger Folter für „Sünder“, wobei sie sich diesen Begriff sehr weit auslegen. Allein schon unzüchtige Gedanken oder Sexualität außerhalb einer Ehe seien höllenwürdige Sünden.
Solches Drohen ist das „Geschäft“ der Kirchen, beichtet uns Bischof Schneider an anderer Stelle (Der Spiegel 43, 20014). Es ist ein Geschäft um Geld, um Angstgeld. Angst vor dem Zorn eines Gottes verhindert auch recht regelmäßig, dass Bürger Kleriker wegen Verstoßes gegen §241 StGB. etc. anzeigen. Man will es mit einem Jesus nicht verderben. Man glaubt, er lustwandele vielleicht doch noch irgendwo. Die Mönche im Recollectio-Haus sehen, anders als unsere Staatsorgane, Leute wie Bischof Schneider ebenfalls als Täter an, als sog. „Gottestäter“. Ihre Tat: Kinder kaputtmachen, Psychiatrien vollmachen.