Drei Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung
von Frank Sacco
Vorwort Müller: Frank Sacco, Doktor der Medizin, ergreift weitere Schritte gegen die Kinderschänder – denn solches sind die Leute, die Kindern Gottangst machen, mit Schuldgefühlen, Höllenfeuer, Sintflut und sogar der „Mittäterschaft“ der Kleinen am Kreuzestod (Bild: Counselling, pixabay).
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Dr. Frank Sacco, Internist, Psychotherapeut
An die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der St-. Peter Paul Kirche Hermannsburg und speziell diese am dortigen evangelischen Kindergarten
wegen Verstößen gegen Art. 1 GG und DSGVO
Es liegt Kindeswohlgefährdung vor entsprechend BGB §1631 „Personensorge“. § 1631 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Begründung: Bereits drei- bis vierjährige Kinder werden in der kirchlichen Kita und in der Kirche dazu angehalten, das Vaterunser zu beten.
Die Kinder werden sodann mit einer Unterlegung von Sätzen des Gebetes fotografiert und in der Kirche zurzeit öffentlich als Schuldige und um Gnade Bittende zur Schau gestellt. Ein Kind hält die Arme hoch. Es sieht nicht sehr glücklich aus. Das Bild trägt die Schrift „Und vergib uns unsere Schuld“.
Doch nach deutschem Recht sind Kinder aus gutem Grund schuldunfähig. Es sollen sich später im Leben keine Schuldgefühle entwickeln, wenn sie etwas Unerlaubtes getan haben. Hierzu muss man wissen, dass Kindern sehr früh in Hermannsburg auch eine Schuld am Kreuzestod Jesu gegeben wird. Er sei für ihre Sünden am Kreuz „in Stellvertretung“, anstelle ihrer gestorben. Der Klerus spricht von einer „Mittäterschaft“ der Kleinen am Kreuzestod Jesu, so der evangelische Pastor Traugott Giesen im Buch „Glauben heilt“. Diese Schuldzuweisung ist bekannte Kirchenpolitik. Man will früh Demut und Schuldgefühle im Kind erzeugen, um eine dauerhafte Kirchenbindung zu gewährleisten.
Entgegen DSGVO werden Hermannsburger Kinder hier mit Bild öffentlich an den Pranger gestellt. Sie werden als Missetäter, Schuldige und Böse der Allgemeinheit präsentiert. „Erlöse uns von dem Bösen“, steht unter einem weiteren Foto. Doch Kinder sind in diesem Sinn nicht böse. „Und führe uns nicht in Versuchung“, lässt man ein anderes Kleinkind beten. Die Versuchung liegt wohl mehr in dem illegalen Versuch der Kirche, Kindern ein für immer schlechtes Gewissen einzureden. Was in Hermannsburg geschieht, ist entwürdigende Kindesmisshandlung und steht Art. 1 GG entgegen.
So etwas zieht nach einer „neurotischen Latenz“ (Freud) natürlich psychische Symptome nach sich wie Depressionen, Aufmerksamkeitsdefizite, Süchte, Zwänge oder gar ein Fliehen in eine Eigenwelt (Psychosen). Die Symptomatiken sind unter dem Begriff des Sacco-Syndroms als Definitivdiagnose subsummiert, siehe Internet. Denn im Falle einer Nichtvergebung der Schuld, so der Klerus, drohe eine ewige Feuerqual (Bischof N. Schneider in „Von Erdenherzen und Himmelschätzen, S. 54).
Gez. Sacco
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(Die folgende Anzeige ist die gleiche wie bei der Strafanzeige gegen den Verlag Deutsche Bibelgesellschaft an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.)
Frank Sacco, Internist, Psychotherapeut
An die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der Stadtkirche St. Marien Celle
wegen Verstößen u.a. gegen Art 1 GG, § 131 StGB, § 166 StGB.
Es liegt Kindeswohlgefährdung vor entsprechend BGB §1631 „Personensorge“. § 1631 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Den Celler Kindern wird ein bedrohlicher, hitleroider Gott präsentiert entgegen § 225 StGB „Misshandlung von Schutzbefohlenen“. Diese Misshandlung hat bei unseren Kleinen schwere gesundheitliche Folgen. Eugen Drewermann und Tilmann Moser weisen darauf hin.
Begründung: Im Kinderbuch „Meine schönsten Bibelgeschichten“, lässt die Deutsche Bibelgesellschaft „Gott“ bemerkenswerte Sätze zur Sintflut sprechen. Es gebe außer Noah sonst „niemand mehr auf der ganzen Erde, an dem ich Freude haben kann… Alle sind böse. Nur dich und deine Familie will ich retten… Bald wird die Sintflut kommen“. Fazit: Alle Kinder waren böse. Weil sie „Gott“ keine „Freude“ mehr machten, mussten alle Kinder getötet werden.
Das Buch liegt für Kinder in der Stadtkirche St. Marien Celle (evangelisch) aus. Dort ließ man die Kinder der Gemeinde Bilder sogar zum Thema des Holocaust Sintflut malen. Es ist ein ca. 20 cm dickes Werk geworden und liegt in einer Vitrine im Kirchenraum aus. Dieses Malbuch bitte ich als Beweismittel zu beschlagnahmen.
Diese sog. Sintflut wird unseren Kindern in Wort und Bild (unten) als der erste Holocaust der Geschichte geschildert. Dieser dauerte lt. Bibel etwa ein Jahr. Das Tötungs- bzw. Foltermittel war Regenwasser. Kinder glauben die Geschichte so, wie sie gemeint ist und ihnen dargestellt wird, so Pastor Christian Berndt, Superintendent Winsen – Luhe. Sie sollen massive Angst bekommen. Gottangst. Solcherart missbrauchte Kinder entwickeln, wenn sie sensibel sind, ein Sacco-Syndrom, siehe Internet. Als weitere massive Schädigung wird ihnen die Schuld am Kreuzestod Jesu zugesprochen. Man will Demut. Doch die Würde eines jeden Menschen wird hier mit Füßen getreten.
Die Sintflut wird, weil „Gott“ in seiner „Güte“ acht (erwachsene) Juden verschonte, als eine der „schönsten Bibelgeschichten“ betitelt. Hier wird jedoch ein Holocaust illegal verharmlost und verherrlicht. Vor Jahren fragte ich Pastorin A. zu D. hier am Ort, warum auch alle Babys von „Gott“ ertränkt werden mussten. Die Antwort: „Glauben Sie nicht, dass alle Menschen irgendwo Sünder sind?“ „Gott“ wird also noch nach Auschwitz vor Kindern als ein absolut gerecht waltender Holocaustveranstalter hingestellt. Denn nach dem bekannten Dogma beider Amtskirchen seien „alle Gerichte“ dieses Gottes „gerecht“. Nota bene: Ebenso wurde auch dem Kind Adolf Hitler der Gerechtigkeitssinn auf den Kopf gestellt. Skrupel wurden ihm ebenso unbekannt, wie sie seinem „Gott“ unbekannt sind.
Kinder werden in der Stadtkirche dazu angehalten, im Gebet „Vater unser“ die „Herrlichkeit“ des Täters der Sintflut zu preisen. Es ist dringlich und sollte selbstverständlich werden, dass in der BRD jeder Holocaust negativ dargestellt wird. Es sollte davon unabhängig sein, wer ihn begeht und unabhängig davon, ob eine fiktive oder eine nach spätestens 70 Jahren historische gewordene reale Tat vorliegt.
Der Text des § 131 StGB sei hier erwähnt.
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
Gez. Dr. Sacco
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(Die folgende Anzeige ähnelt der ersten, ist aber an einen anderen Adressaten gerichtet.)
Frank Sacco, Internist, Psychotherapeut
An die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der St-. Peter Paul Kirche Hermannsburg und speziell diese am dortigen evangelischen Kindergarten
wegen Verstößen u.a. gegen Art 1 GG, § 131 StGB, § 166 StGB, § 241 StGB
Es liegt Kindeswohlgefährdung vor entsprechend BGB §1631 „Personensorge“. § 1631 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Begründung: Bereits drei- bis vierjährige Kinder werden in der kirchlichen Kita und in der Kirche dazu angehalten, das Vaterunser zu beten. Die Kinder werden sodann mit einer Unterlegung von Sätzen des Gebetes fotografiert und in der Kirche zurzeit öffentlich als Schuldige und um Gnade Bittende zur Schau gestellt. Ein Kind hält die Arme hoch. Es sieht nicht sehr glücklich aus. Das Bild trägt die Schrift „Und vergib uns unsere Schuld“. Doch nach deutschem Recht sind Kinder aus gutem Grund schuldunfähig. Es sollen sich später im Leben keine Schuldgefühle entwickeln, wenn sie etwas Unerlaubtes getan haben. Hierzu muss man wissen, dass Kindern sehr früh in Hermannsburg auch eine Schuld am Kreuzestod Jesu gegeben wird. Er sei für ihre Sünden am Kreuz „in Stellvertretung“, anstelle ihrer gestorben. Der Klerus spricht von einer „Mittäterschaft“ der Kleinen am Kreuzestod Jesu, so der evangelische Pastor Traugott Giesen im Buch „Glauben heilt“. Diese Schuldzuweisung ist bekannte Kirchenpolitik. Man will früh Demut und Schuldgefühle im Kind erzeugen, um eine Kirchenbindung zu gewährleisten. Dies geschieht auch über diverse Kirchenlieder im dort ausliegenden Gesangbuch.
Kinder können ab einem gewissen Alter lesen und sie lesen diese ausliegenden Lieder-Texte. Ihnen wird aber nicht gesagt, dass die Texte Falschaussagen beinhalten und Politik sind. „Herr gib, dass ich durch Sünde nicht, foltre dich aufs Neue“, heißt es in einem Lied. Einmal Verstorbene kann man aber nicht foltern. Juristisch ist eine „Auferstehung“ ein schlechter Witz und wissenschaftlich ist sie unmöglich. Ein anderes dortiges Lied droht ihnen mit der Hölle: „So du nicht Buße tust, dein Seel und Leib dort brennen muss“, heißt es da. Das ist übelste Bedrohung nach § 241 StGB und Gotteslästerung nach § 166 StGB. Es stört den Frieden unserer Kinder.
Papst Benedikt spricht sich sehr ausdrücklich gegen den Sühnegedanken aus (in „Einführung in das Christentum“). Der Gedanke sei „verbreitet“, mache aber die „Botschaft von der Liebe Gottes unglaubwürdig“. Ebenso und speziell gilt dies für Höllenandrohungen. Auch die Hölle gibt es ja nicht, weil es keine Auferstehung gibt. Wenn sich schon der Klerus auferstanden Götter ausdenkt, müssen die sich hier auch benehmen. Bischof N. Schneider kündigt als ehemaliger Leiter der EKD unseren Kleinen ein ewiges strafendes Feuer in Jesu Hölle an (in „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“, S. 54). Diese Botschaft sei „verstörend“. In der Tat. Sie verstört unsere Kinder und ist als Verstörung daher vom Gesetz her nicht erlaubt. Schneiders Kollege Hans-Werner Deppe schreibt sogar, in Jeus Hölle sei es schlimmer als unter Hitler (in: „Wie wird es in der Hölle sein?“). Man werde in der Hölle froh sein „um jedes nicht brennende Körperteil“. Einen Hitler als Gott vorgeführt zu bekommen, das hat für Kinder nachteilige Gesundheitsfolgen. Es gibt in Hermannsburg, dem Norddeutschen Altötting, etliche schwere Depressionen und Suizide aufgrund religiöser Traumata. Drei von vier Kindern Geistlicher bekommen ein Sacco-Syndrom, meist als Depression.
Das Gebet Vaterunser stammt m. E. nicht von Jesus. Es ist ein politisches Gebet. Siehe dazu meine in der Anlage enthaltene Analyse. Es mit Kindern zu beten ist Kindesmisshandlung und wider das deutsche Gesetz.
4 Antworten auf 3 Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung von Frank Sacco
1. Wolfgang Goethe sagt:
29. Oktober 2018 um 14:34
Ersteinmal großen Respekt vor Frank Saccos Mut, die Angelegenheit anzuzeigen und der Staatsanwaltschaft vorzulegen!
Es gehört generell verboten, das in Kindergärten und Schulen religiöses unterrichtet wird. Der Kindergarten hat die Aufgabe die Kinder zu fördern und auf die Schule vorzubereiten – ohne Religion: Die Schule hat schulische Aufgaben zu erfüllen – ohne Religion.
Wenn die Kinder erwachsen sind, können sie selbst entscheiden, ob sie irgendeiner Religion angehören wollen oder nicht!
Es ist auch eine Frechheit, einfach Kirchensteuern auf der Gehaltsabrechnung abzuziehen, ohne sich ein Einverständnis des Arbeitnehmers einzuholen.
JWG
2. Saco sagt:
30. Oktober 2018 um 21:14
„Wie können Sie die Bischöfin anzeigen“, polterte der Psychiater meiner Ärztekammer. „Sie müssen stationär!“ polterte er. „Die Staatsanwaltschaft hat ja gar nicht gewusst, was sie Ihnen antworten solle“, polterte er. Es ist auch schwer für einen Staatsanwalt, die Androhung ewiger Folter als rechtsstaatlich zu beurteilen. Doch will man eine Bischöfin einsperren? Den Papst?
3. Wolfgang Goethe sagt:
31. Oktober 2018 um 15:09
Da sollte der Rechtsstaat keinen Unterschied machen: Gesetze gelten für alle, egal in welcher Funktion sie tätig sind – auch Politiker! Die Bischöfin und der Papst sind auch Menschen, die bei rechtlichen Verstößen genauso bestraft und verurteilt werden müssen, wie es das Gesetz vorsieht; wenn nicht, ist das für mich kein Rechtsstaat. Man kann nicht die kleinen verurteilen und die großen schützen!
JWG
4. Wolfgang Goethe sagt:
31. Oktober 2018 um 15:41
Nach dem Ende der DDR hat man Mauerschützen und sogar Erich Honecker verurteilt, warum also nicht auch den Papst! Die Ärztekammer soll mal ganz schön die Füße stillhalten und nicht rumpoltern: Das sind diejenigen, die Ärztepfusch vertuschen und die Patienten mit langjährigen Prozessen weichkochen; außerdem sind Ihre Anzeigen und Ihr Vorhaben reine Privatsache, da hat keiner zu poltern!