Tatbestand Religion
von Dr. med. Rolf Reitis
alias Frank Sacco Juli 2020
Religionen sind ganz einfach gestrickt. Denn selbst Kinder und einfache Leute sollen schon alles verstehen. Papst Alexander VI. spricht hier von „Dummen“ (s.u.). Religionen sind Systeme von Grausamkeiten. Die Ausnahme ist die „Religion nach Auschwitz“. Die stellte ich 2009 vor (5). Als Kirche muss man bereits bei Kleinkindern die (unchristlichen) Dogmen verinnerlichen. Der Paderborner Erzbischof Becker zitiert daher schon 2-jährige (!) in seinen Dom. Zum Hauptgottesdienst! Zu deren Entsetzen steht dort Jesus am Kochtopf. Er kocht sich dort Juden. So etwas ist eine sowohl Kinder als auch Jesus entwürdigende Gewaltdarstellung – und als solche verboten (Art. 1 GG, § 131 StGB). Auch ist es nach § 166 StGB Gotteslästerung: Jesus kocht sich keine Menschen. Man weiß, man muss als Kirche Kinder vor dem Entstehen eines kritischen Bewusstseins indoktrinieren. Koste es, was es wolle. Sonst funktioniert diese Religion nicht. Nicht umsonst hat man sich der Kitas bemächtigt. „Omi, da kann man verbrennen“, so das Faßberger Kind T. nach einem Tag in der „christlichen“ Kita. Da gibt es regelmäßig „christlichen“ Unterricht.
Zunächst braucht es ohne Ende Brutalität. Die hat es im Juden-Christentum genug. Sie soll massive Ängste erzeugen. Die Bundeärztekammer im Jahr 2013: „Schwerwiegend“ sind „Akte, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einen dunklen Raum“…etc. (4). Das sei Kindesmisshandlung. Doch es gibt Schlimmeres als „Einsperren“. Wie sieht nun „Gottes“ Brutalität aus? Da begeht dieser „Gott“ anfangs eine Vertreibung aus einem „Paradies“. Wegen eines Apfels. Das Apfelprinzip: Sie Sünde muss schon bei absoluten Bagatellen anfangen. Wegen dieser ersten Trotzphase seiner Eva läuft dieser „Gott“ Amok. Dann macht er mit einer „Sintflut“ heutigen Despoten vor, wie man einen Holocaust veranstaltet – und danach noch gefeiert und verehrt wird. Selbst nach Auschwitz. Chapeau. Man feiert ihn in einer „Heiligen Messe“. Man dient ihm. In der „Heiligen“ Messe missachtet man § 131 StGB (9). Auch tötet der „Gott“ unschuldige Kinder. So bei den 10 Plagen. Und er schickt sündigen Juden „wilde Tiere“. Die sollen deren unschuldige „Kinder fressen“. Und für Sünder hält er eine ewige Hölle vor. Dort wird nach Papst Benedikt (1) und Bischof N. Schneider (2) schon heute gefoltert. Schneider weiß: Mit Feuer. Das ist in der BRD verbotene seelische Kindesmisshandlung (7). Diese seine Brutalität richte dieser „Gott“ gegen alle seine Widersacher. Und speziell gegen Andersgläubige, die sich weigern, Unfug zu glauben. So lehrt er Priester und Verleger Hans-Werner Deppe unsere Kinder, Gott sei weitaus schlimmer als Adolf Hitler. Papst (!) Alexander VI. sagte „in Stellvertretung Gottes“ dazu: „Jede Religion ist gut. Die beste aber – die dümmste“. Dabei meinte er das Christentum. Nun, dumm dran sind in der Tat diejenigen, die vor lauter Angst auf den christlichen Glauben hereinfallen. An sich ist, da hat Bischof Schneider Recht, das Christentum ein „Geschäft“ mit der Angst (3). Der Deutsche Ärztetag 2009 verurteilt Schneider. Er „verurteilt nachdrücklich jedes Projekt, in dem Kinder aus kommerziellen Gründen instrumentalisiert und missbraucht werden“.
Dann braucht es ohne Ende Dankbarkeit. Es muss ein Retter her vor diesem „Gott“. Ein Jesus aus Nazareth wollte zunächst nur die Juden von den Römern retten. Dann, so die Idee der damaligen Geistlichen, die noch Rabbiner genannt wurden, will er aber plötzlich „alle“ retten. Er habe jetzt das Sagen in der Hölle, „die Schlüssel“ zu diesem Dauer-KZ. . Er rette alle, bis auf die, die diesen Jesus nicht als Zweitgott anerkennen wollen – oder anerkennen dürfen. Juden und Moslems stehe es ja heute frei, zum Katholizismus überzutreten. So würden „Gott und Jesus“ allen Menschen die große Freiheit geben, vor dem Feuer gerettet zu werden – oder nicht. Nötigung (§ 240 StGB) oder gar Drohung (§ 241 StGB) sei das nicht, so die Amtskirchen. Es sei das Gegenteil: Freiheit und nur gut gemeinte, missionarische, also erlaubte „Warnung“ vor der Folter durch einen angeblich von den Toten „Auferstandenen“. Alle Kinder in christlichen Kitas versinken selbstredend in Dankbarkeit, da der Jesus der Amtskirchen ihnen ihre persönliche Kreuzesfolter erspart haben soll. Er ging „anstatt ihnen“ in „Stellvertretung“ für sie an ein Kreuz. Zur Vergebung ihrer großen Sünden habe er das „Lösegeld“ bezahlt. Das zu behaupten, ist eine Straftat. Denn Kinder sind aus gutem Grund nach § 19 StGB schuldunfähig. Man will ihr Gewissen nicht unerlaubt und lebenslang mit einem Mord belasten. Pastor Traugott Giesen spricht von einer „Mittäterschaft“ unserer Kinder an der Kreuzigung. Doch sie haben keine Schuld am Kreuzestod Jesu. Zum großen Entsetzen unserer Kinder werde dieser Jesus nach jeder ihrer „Sünden“ „erneut“ gefoltert, so das intelligente Dogma der Amtskirchen. „Millionen Kinder“ sind durch diese verbrecherische Dysreligion krank (8). Der Sühnegedanke ist jedoch, so verbreitet er auch sei, Unsinn, so Papst Benedikt vom Inn (6). Doch der Dankbarkeitstrick verschafft den Amtskirchen nahezu ebenso viele Einnahmen wie ihr Angsttrick mit der Höllenfolter. Papst Leo X. bringt es auf den Punkt: „Wieviel uns und den unsrigen die Fabel von Christo eingebracht hat, ist aller Welt bekannt.“ Wie diese Fabel aussieht, ist in diesem Artikel beschrieben. Wer es indes wagt, dieses System zu kritisieren und statt Glauben auch nur etwas Verstand einzusetzen, komme ins Feuer. Denn er habe sich gegen einen „Geist“, den Heiligen Geist, versündigt. Letzterer Glaubensinhalt hat zahllose Schizophrene produziert, u.a. eine mir bekannte Patientin S. Man vergab ihr als Kind eine gebeichtete „Sünde während der Heiligen Messe“ NICHT.
Dann braucht es noch eine möglichst große Belohnung. Nur wer sich dem System dieser Gehirnwäsche im Schoß der Kirche widerstandslos unterwirft, werde mit einem endlosen Paradies belohnt. Er hat das zweifelhafte Vergnügen, mit dem Holocaust-Gott an einem Tisch zu sitzen und zu schlemmen. Und mit dem Apokalypse-Jesus. Die Apokalypse dieses Jesus ist nach heutiger Lehrmeinung (entsprechend Lukas 17) ein weiterer Holocaust an der Menschheit: Der komme „bald“. Das lehrte man im Jahr 2010 Würzburgs Kinder in den zahlreichen Ausstellungen, genannt „Endspiel“. Und er komme mit Feuer und Wasser. So wurde, das lehrte schon Nietzsche, das Christentum das bisher größte Übel der Menschheit. Es füllt unsere Psychiatrien mit Patienten, die ein Sacco-Syndrom aufweisen. Heute sind Würzburgs Kinder angstkrank wie nirgendwo sonst auf der Welt (10). Doch Kirche darf nicht krank machen. Noch zahlendes Mitglied in der Körperschaft öffentlichen Rechtes Kirche zu sein, ist m. E. unverantwortlich. Wer will sein Kind denn später auf der Geschlossenen besuchen… Wer mit der Belohnung „Paradies“ lockt, spiegelt im wirtschaftlichen Eigeninteresse falsche Tatsachen vor. Das ist nach § 263 Betrug. Wissenschaftlich gibt es keine Auferstehung von den Toten. Das ist bewiesen (Beispiel Mumien). Wunder hat es weder juristisch noch medizinisch zu geben.
- Papst Benedikt vom Inn bescheinigt: Jesus foltere derart, dass man „beim Anblick“ sterben kann. Quelle: Zischkin, Otto: Offenbarungen Jesu an Schwester Faustine –
- Bischof Nikolaus Schneider, Ex-Präses der Evangelischen Kirchen Deutschlands in „Von Erdenherzen und Himmelsschätzen“: Gewisse Sünden kämen nach einem „Richterspruch Jesu“ in dessen ewiges Feuer. „Diese Botschaft ist verstörend“, so Schneider. Schneider macht unsere Kinder krank. Doch er darf das, so die Staatsanwaltschaft Hannover. Die Bibel in dieser Form zu thematisieren, sei erlaubt. Kirche darf alles.
- Schneider im Der Spiegel 43/2014 Religion ist ein „Geschäft“ mit der Angst.
- https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/LeitfadenGewaltBW2013.pdf.
- https://www.frank-sacco.de/das-sacco-syndrom-1/die-neue-religion-nach-auschwitz/.
- in „Einführung in das Christentum“.
- Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“ (Quelle: Drucksache 10/4560 des Deutschen Bundestages 1996)
- Tilmann Moser in „Gottesvergiftung“.
- § 131 StGB (Gewaltdarstellung) lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
- a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
- b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht …