Ausblick
Die Reformpläne für die Kirchen und die Psychiatrie greifen ineinander. Kirchliche Trägerschaften für psychiatrische Einrichtungen sind nur noch tolerierbar, indem die Kirchen sich reformieren und an die Gesetze, besonders das deutsche Grundgesetz und die nationalen und internationalen Menschenrechte halten. Sie müssen unsere Kinder in Zukunft unversehrt lassen! Die Psychiatrie wird im Rahmen der allgemein eingeführten Qualitätskontrolle, die übrigens Pflicht ist, die größte Angst des Menschen und speziell unserer Kinder wieder kennen und wieder therapieren lernen. Kongresse über das wichtige Thema kirchenbedingter Schäden werden zum psychiatrischen Alltag.
Das Beispiel des Kirchenaustrittes der derzeitigen Vorsitzenden der Zweigstelle Hannover der Niedersächsischen Ärztekammer und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Frau Dr. C. Goesmann, zeigt, warum es diese Austritte gibt. Das Verhalten der Kirchen wird zunehmend als gesetzesmäßig verbotene „Grausamkeit“ identifiziert von einer zunehmend emanzipierten Bevölkerung. Kirchen müssen wieder das Testament des eigentlichen Jesus erfüllen: Sie müssen Orte werden nicht ihres eigenen vermeintlichen Eigennutzes, sondern der Organisation einer christlichen Brüderlichkeit, eines Christentums, wie unsere Bundeskanzlerin es auffasst. Diesen Weg wird man gehen, weil man ihn gehen muss. Ich helfe gerne dabei. Es bedeutet zunächst und umgehend für die Kirchen den Verzicht auf:
1. Die Unwahrheit Sintflut 2. Die Unwahrheiten Sodom und Gomorrha 3. Das Abendmahl in der heutigen Form 4. Die Unwahrheit Hölle 5. Die Unwahrheit der Allmacht Gottes 6. Die Darstellung Jesu als „Retter“, dessen Gnade notwendig sei 7. Das leidige Kapitel Johannes 8, 44 mit seinem erbärmlichen und zu heiliger Religion erklärten Antisemitismus
Letzteres ist wirklich ein besonders fehlleitendes Stück Literatur, das Sie im Kapitel über Luther ausführlich beschrieben finden. Das Konstrukt Bibeljesus bezeichnet in dieser Bibelstelle die „ungläubigen“ Nachkommen Abrahams, also speziell die Juden, als die Söhne des Teufels. Geschmackloser geht es nach 1945 hier in Deutschland (!) nicht mehr. Wir deutsche Christen wollen solche Töne nicht mehr anhören müssen und unsere jüdischen deutschen Mitbürger auch nicht. Der zu gehende Weg der Kirchen bedeutet demnach auch eine grundlegende Überarbeitung eines heute noch bis zum Äußersten grausamen, entwürdigenden, krankmachenden und nicht jugendfreien bzw. sogar jugend- gefährdenden Buches: Der Bibel.
Wann immer Sie, lieber Leser, in kirchlichen Einrichtungen Dinge hören, die sich nicht mit unseren Gesetzen vertragen, sollten sie beherzt intervenieren und schon im Verdachts- oder Zweifelsfall eine polizeiliche Anzeige erstatten. Das kollektive Angst-Schweigen muss ein Ende haben. Die Bundesärztekammer und die Niedersächsische Ärztekammer stehen hinter Ihnen. Letztere steht auf dem Standpunkt, ein Holocaust an Juden sei nicht ethisch vertretbar. Der Verfassungsschutz steht hinter Ihnen und bezeugt, dass beide Kirchen von Prof. Papier verpflichtet sind, sich an diese Gesetze zu halten. Diese Erkenntnis ist neu bzw. wieder neu. Religiös motivierte Beschneidungen sind bis jetzt (Okt. 2012) illegal, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch garantiert ist. Ein einschränkendes Gesetz, eine Korrektur, ist in Vorbereitung.
Es besteht aber auch das Recht auf seelische Unversehrtheit und ich glaube nicht, dass unser Staat Androhung ewiger Folter unseren Kirchen durch Gesetzesänderung gestatten wird. Das Recht auf Religionsfreiheit ist in dem Moment nichtig, wenn Gesundheit von Gläubigen in kirchlichem Eigennutz gefährdet oder zerstört wird und damit die Religion fundamentalistisch brutal und terroristisch wird. Anlässlich eines Besuches des Verfassungsschutzes in meinen Praxisräumen wurde Interesse an meinen Arbeiten bekundet und Teile dieses Buches ihm übergeben. Die Karlsruher Richter am Verfassungsgericht erklärten selbst, sie seien davon abhängig, dass Bürger, hier die Eltern, wirklich „ernsthaft“, wie es heißt, widersprechen – und nicht nur in geselliger Runde im Familien- oder Bekanntenkreis. Richtig ernsthaft ist immer eine Strafanzeige oder ein Kirchenaustritt. Wir Deutschen haben die Pflicht zum Ungehorsam.
Auch unser Alt-Bundespräsident Christian Wulff drückte sich zum Leidwesen unserer Geistlichen unmissverständlich aus: Wer die Religion missbrauche, „gefährdet den Frieden in der Welt.“ (Quelle Die Welt, 1.3.2011). Er gefährdet den Frieden im Herzen unserer Kinder. Wulff dazu weiter: Der beste Schutz vor Ängsten sei Wissen. Diese und andere Äußerungen Wulffs waren der eigentliche Grund zu der Hetze in den Medien. Die Botschaft der Aufklärung bestehe darin, „den eignen Verstand zu benutzen“. Das ist genau der Punkt. Wulff wurde nach seinen Äußerungen von der Kanzel herab im Ort Hermannsburg verteufelt. Er musste, so meine Vermutung, aus politischen Gründen gehen. Nach einem Statement des damaligen Bundespräsidenten am 19. Oktober 2010 in Ankara steht Wulff jedem religiösen Fundamentalismus entgegen. Er wird mit Fundamentalismus Religionsinhalte gemeint haben, die nackte Gewalt als Gerechtigkeiten ansehen und in entsprechender Form heute schöngepredigt werden. Das brachte die Kirche gegen ihn auf. Der Teufel sei es, der den Kirchen ihren Fundamentalismus verbiete, hieß es gleich am 23. Oktober 2010 in der Sonntagspredigt in Hermannsburg, dem evangelischen Altötting Norddeutschlands. Wulff musste danach aus politischen Gründen, wie es offiziell und völlig richtig hieß, zurücktreten. Er hatte als Präsident eine „Unglaublichkeit“ geäußert und nicht bedacht, dass wir in einer mittelalterlichen Postmoderne begriffen sind. Diese ist verknüpft mit der Hoffnung der Kirchen auf anhaltende Wiederkehr einer orthodoxen Gläubigkeit und einem Ungeschehenmachen der Moderne mit Preisgabe der Erkenntnisse und Errungenschaften der Aufklärung.
Illegalität bis hin zum Totschlag wird im heutigen Mittelalter in der Suggestivsituation des Gottesdienstes als religiöser Aufruf zur Gewalt gepredigt, so auch wieder im Ort Hermannsburg in der Südheide. Wenn man Gottes Stimme höre und diese befehle, sein Kind zu töten, solle man es auch heute ohne Verzug tun. Der Pastor bezog sich hier auf die Isaakgeschichte, in der Abraham den Befehl Gottes zur Kindstötung ausführen will. Man solle in solchem Fall der Kindstötung wie Abraham nicht auf sein Herz hören. Das ist ein ebenso fragwürdiger Dienst an Gott und dem dann toten Kind wie auch ein Aufruf zur Anarchie. Es sitzen ja immer auch Psychotiker in den Kirchenbänken, die immer mal wieder Gottes Stimme zu hören glauben. Die Predigt konnte jeder im Internet (!) heruntergeladen. Auch jeder halluzinatorisch Kranke. Sie hat dem Pastor wohl sehr am Herzen gelegen. Ich habe ihn wegen Anarchie angezeigt.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt mir Recht: Die von Deutschland unterzeichnete Menschenrechts-Konvention verbietet jegliche (!) Form von ….Androhung von Gewalt. Solches sei schlicht „unmenschlich“. Das ist eindeutig und bezieht auch die Religionen mit ein. Es dürfte jeden christlichen Geistlichen, der ein entsprechendes Gesangbuch auslegt, zum Straftäter oder gar im Fall eines schweren Schadens zum Verbrecher machen. Jeder, der sich durch Höllenandrohung bedroht fühlt, darf von den beiden Großkirchen Schmerzensgeld einfordern. Dabei ist es unerheblich, ob er einer Konfession angehört oder nicht, denn die Kirchen drohen ja auch und speziell den Konfessionslosen, die sie diese Drohungen über zahllose Publikationen wissen lassen.
Anders als Wulff schreibt mir aber eine Staatsanwaltschaft: Erlaubt seien der evangelischen Kirche ihre Gesetzesübertretungen, so z.B. ihr Feiernlassen des Holocaust Sintflut, ihre Folterandrohungen in einer Hölle, ihre Nötigung, ja den richtigen weil einzigen Gott anzubeten (ihren Gott). Auch das Kindern und seelisch Kranken Schuldgeben an einem Foltermord sei nicht strafwürdig. Dieses ihr Verhalten sei „sozialadäquat“. Ich verstehe das so, dass die Verhaltensweise der Kirchen irgendwie sozial adäquat sein kann. „Gänzlich unverdächtig“ seien diese Dinge, heißt es da. Ein Staranwalt, dem ich diesen Sachverhalt schilderte, brach in schallendes Gelächter aus. Das macht er, wenn er sehr ernst wird. Das seien wir ja auch „nicht anders gewohnt“, meinte er in Hinblick auf den zweiten, den deutschen Holocaust.
Beherzt sollten Sie unseren Staatsanwaltschaften klar und deutlich machen, dass derartige Dinge eben nicht sozialadäquat sind. Wir sind gerade in Deutschland gegen jede Art von Holocaust und unberechtigter Gewalt. Ich sehe das als unsere allerdings einzige „Verantwortung“ an Auschwitz. Wir haben diese Verantwortung durch unser spezielles Wissen über diese Dinge. Wir müssen Vorbild sein in der Aufklärung und der Bearbeitung von Gewalt und Extremgewalt.
Sozialadäquat ist, so die Definition, ein Verhalten, wenn es den anerkannten Verhaltensnormen entspricht. Es habe sich innerhalb der bestehenden Gesetze zu bewegen. Ein derartiges Verhalten müsse zudem in der Vorstellung der Gemeinschaft im Interesse des sozialen Zusammenlebens „notwendig und richtig“ sein. Nun, der Veranstalter des Holocausts Sintflut wird zwar angebetet, aber nicht, weil deutsche Bürger Bibelgottes Sintflut für notwendig und richtig ansehen, sondern weil diese Anbetung unter Ausnutzung diverser Hypnoseeffekte von den Kirchen ihnen schon als kritikunfähigen Kleinkindern aufgenötigt und strenge Demut eingefordert wurde. Es ist eine Demut, die es bei Strafe verbiete, diesen „Gott“ zu kritisieren. Kein Durchschnittsdeutscher wird, ohne unter Hypnose zu stehen, ein Hitleräquivalent anbeten, denn wir wissen spätestens seit 1945: Ein Holocaust ist nie „notwendig und richtig“. Er ist immer eine verrückte Idee und wird entsprechend nur von Verrückten oder Skrupellosen ausgeführt. Alle Religionen fordere ich hiermit auf, Hölle und Sintflut ohne Verzug aus dem Programm zu nehmen. Erst dann, wenn sie nicht mehr Maximalgewalt predigen, sind es Religionen. Historisch soll die Flut in der plötzlichen Entstehung des Schwarzen Meeres vor ca. 6300 Jahren bestanden haben und damit eine Naturkatastrophe gewesen sein.
Beherzt sollte man seiner Kirche Ultimaten stellen, zum Beispiel ein bestimmtes Kirchenlied bis zu einem bestimmten Datum aus dem Gesangbuch zu nehmen, sonst erfolge nach dem Beispiel Dr. Goesmanns ein Kirchenaustritt. Ihr Kirchenbeitrag, lieber Leser, ist bestimmt irgendwo besser aufgehoben als bei unseren Gewaltkirchen, die nach Berichten nur etwa 7,5 % bis 5 % ihrer Einnahmen für wohltätige Zwecke abgeben. Aus diesen können Sie leicht an die 100 % machen, wenn sie es gewaltfreien Organisationen zukommen lassen.
Erinnert sei abschießend an Lessings Ringparabel. Die Religionen sollten „vor Gott und Menschen angenehm“ sein und sinngemäß ein Maximum an Humanität aussagen und bewirken. Ein Stück Arbeit zum Erreichen dieser Ziele liegt für uns alle vor uns. Die überfällige Kirchenreform muss jetzt von der Basis ausgehen. Das Beispiel Ägypten 2011 zeigt die Macht einer solchen Basis. Lassen wir uns infizieren vom dort versuchten Start in eine neue Freiheit. Es hat sich gezeigt, dass sie immer wieder neu verteidigt oder gar neu erkämpft werden muss. Wagen wir mehr Eigeninitiative, übernehmen wir wieder größere Verantwortung, aus der wieder größeres Selbstbewusstsein, mehr Menschenwürde und Mündigkeit entstehen kann. Es kann nicht sein, dass ein Kardinal die Lehre verbreitet, man müsse auf Kinder dreinschlagen. Das Brett, das da von der Geistlichkeit zu diesem Zweck genommen wird, heißt Folterandrohung mit Feuer, in Ewigkeit. Dieses Brett ist schwer. Es ist zu schwer für unsere Kleinen – und es hat Nägel, die unsere Kinder ans Kreuz der Angst schlagen. Diese Nägel treiben früher oder später Tausende in die geschlossenen Psychiatrien. Die Religionen müssen sich seit Weimar an alle deutschen Gesetze halten, auch an das Gesetz, das ihnen, wie jedem von uns, jegliche Androhung von entwürdigender Folter untersagt. Es ist dies das deutsche Grundgesetz.
Auch Papst Benedikt XVI. sieht in seinem Buch „Salz der Erde“ die Aussicht auf eine neue Zeit kommen: „Möglicherweise steht uns eine anders geartete, neue Epoche der Kirchengeschichte bevor.“ Es könne kleinere „Gruppen“ geben, „die aber doch intensiv gegen das Böse anleben und das Gute in die Welt hereintragen“, so der Papst. Es gebe „Religionen, die offensichtlich krank sind, die auch zerstörerisch für den Menschen sein können“. Benedikt betont die dringende Notwenigkeit einer „christlichen Revolution“, wie er sagt. Auf dem 2. Vatikanischen Konzil soll er als Kardinal schon einen Glauben ohne Hölle propagiert haben. Er ist damit, bevor er in den Vatikan berufen wurde, ein Unruhestifter gewesen. Der Glaube sei nicht statisch, sondern als Weg aufzufassen. Gehen wir ihn. Gehen wir ihn jetzt. Befreien und heilen wir unsere kirchenkranken Mitbürger! Ich gebe den Staffelstab der Arbeit an einer Kirchenreform hiermit an Sie weiter, liebe Leser. Nur durch Ihre Mithilfe kann sich eine Änderung vollziehen.
Ich schieße nun mit dem Wort von Arthur Bonus: „Erst heilig, dann angezweifelt, dann Kinderspott, dann in einem verjüngten Sinn neu entstehend.“
Machen Sie´s gut,
Ihr Frank Sacco
Post scriptum:
Wenn Sie sich, lieber Leser, als Patient von irgendeiner Kirche bedroht, seelisch misshandelt oder geschädigt fühlen, steht Ihnen frei, einen finanziellen Ausgleich einzufordern bzw. Klage zu erheben. Es muss nicht Ihre Kirche sein. Sie können auch Atheist sein und mit ewiger Feuerhölle bedroht werden, wenn sie sich weigern, zur Taufe zu gehen. Eine Klage ist zunächst kostenfrei. Argumente für eine derartige Anzeige bietet Ihnen diese Schrift. Ihre Schädigung verjährt auch nicht, wenn Sie immer wieder mit Höllenandrohungen der Kirchen offiziell und schriftlich konfrontiert werden. In der Anlage finden Sie als Anregung einige meiner Anzeigen mit den jeweiligen Antworten der Staatsanwaltschaften.
Psychiater (Ausnahmen) verweigern dringend notwendige Hilfe kassenversicherten und damit für ärztliche Leistung bezahlenden Schwerstkranken. Verantwortliche Stellen habe ich über das Fehlverhalten bereits gründlich aufgeklärt. Man hat mir mit ebenso gründlichem Schweigen geantwortet. Bei deutlichen Fehlern von Psychiatern helfen Ihnen die Schlichtungsstellen der Ärztekammern und/oder ordentliche Gerichte weiter.
Impressum: Frank Sacco, Internist, Doktor der Medizin,
Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen.
Alle Rechte beim Verfasser.